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Studer Heiner · Nationalrat · 2001-12-04

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-12-04

Wortprotokoll

Ich begründe gleichzeitig die beiden Anträge der Kommissionsminderheit im Bereich Jugend. Beides, das Gesetz und der Jugendförderungskredit, aber auch die Jugendsession bestehen seit zehn Jahren. Beim Jugendförderungskredit geht es darum, dass einerseits die Jugendorganisationen einen pauschalen Beitrag bekommen, dass sie Beiträge für die Ausbildung von Leitungsleuten bekommen, aber auch besondere Projekte unterstützt werden können. In den Anfangsjahren war dieser Kredit 7,2 Millionen Franken pro Jahr. Es wurde sukzessive, wie in anderen Bereichen auch, gekürzt; aber wir sind der Meinung, dass es jetzt ein wichtiges Zeichen gegenüber den Jugendverbänden wäre, dass ein Teil - nicht der ganze - dieser Kürzung im nächsten Budget wieder rückgängig gemacht würde. Wir schlagen Ihnen vor, diese Position auf 7 Millionen Franken festzulegen.

Bei der Jugendsession ist es so, dass neben dem Beitrag des Bundes die Verantwortlichen sehr viel Zeit und Einsatz für das Sponsoring brauchen, also Zeit, die die gleichen Leute aufbringen sollten, um die inhaltliche Arbeit zu tun. Ich selber und manche aus unserem Rat waren in Diskussionsgruppen bei der Jugendsession dabei und haben erlebt, mit welchem Engagement und Einsatz dort gearbeitet wird. Wenn wir hier diesen Betrag auf 200 000 Franken festlegen, braucht die Jugendsession immer noch Sponsorengelder. Damit wäre nicht alles abgedeckt. Aber wir würden klar zum Ausdruck geben, dass die Jugendsession eine eidgenössische Angelegenheit ist und doch die wesentliche Unterstützung vom Bund ausgeht.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit, diesen beiden Anträgen zuzustimmen.

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