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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2014-06-12

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-12

Wortprotokoll

Die Motion Birrer-Heimo 13.3931 wurde am 27. September 2013 eingereicht. Sie wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen. Der Nationalrat folgte diesem Antrag ohne Gegenstimme.

Die Motion stützt sich auf den Bericht des Bundesrates "Kollektiver Rechtsschutz in der Schweiz - Bestandesaufnahme und Handlungsmöglichkeiten" vom 3. Juli 2013. Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der kollektive Rechtsschutz im schweizerischen Privatrecht verbesserungsfähig ist. Ist eine Vielzahl von Personen gleich oder gleichartig geschädigt, muss heute jede Person ihre Rechtsansprüche individuell vor Gericht geltend machen. Oft kommt es in solchen Fällen von Massen- und Streuschäden daher zu keiner Rechtsdurchsetzung. Das heutige Rechtsschutzsystem weist Lücken auf, was sich im Bereich der Anlegerschäden im Kapital- und Finanzmarktrecht, im Bereich des Kartell- und Lauterkeitsrechts und in allgemeinerer Form im Konsumentenrecht und auch im Gleichstellungsrecht zeigt.

Ihre Kommission für Rechtsfragen ist der Auffassung, dass es notwendig ist, die Gesetzgebung so zu ändern, dass es einer Vielzahl gleich oder gleichartig geschädigter Personen möglich ist, ihre Ansprüche gemeinsam vor Gericht geltend zu machen. Die Kommission stellt fest, dass es heute in der Schweiz für Konsumenten oder Aktionäre praktisch nicht möglich ist, bei häufigen Schäden die bestehenden Ansprüche kollektiv durchzusetzen. Es ist deshalb zu begrüssen, dass der Bundesrat zur Lösung des Problems bereit ist, auf das bestehende Instrumentarium zurückzugreifen, und auch neue Instrumente schaffen möchte. Es ist von einzelnen Anpassungen auszugehen, insbesondere auch im Rahmen von laufenden Gesetzgebungsarbeiten wie bei der Revision des Aktienrechts oder bei der Ausarbeitung des Finanzdienstleistungsgesetzes. Dabei teilt unsere Kommission die Auffassung des Bundesrates, dass es nicht opportun ist, für den kollektiven Rechtsschutz ein zusätzliches Gesetz zu schaffen.

Weiter gilt es zu betonen, dass es sich um einen heiklen Bereich der Rechtsetzung handelt. Die Motion fordert jedoch nicht die Einführung von Sammel- und Gruppenklagen nach amerikanischem Vorbild, die allenfalls wirtschaftsfeindlich sein könnten, weshalb unsere Kommission das Anliegen für prüfenswert erachtet.

In diesem Zusammenhang ist auf verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten zu verweisen, die genau angeschaut werden sollten, so z. B. das Gruppenvergleichsverfahren nach holländischem Modell. Hier handelt es sich um Fälle, die letztlich nicht zwingend vor einem Gericht landen, sondern gebündelt in einem Vergleichsverfahren mit den gegnerischen Unternehmungen geregelt werden.

Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung, die Motion anzunehmen.