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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2014-12-10

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-10

Wortprotokoll

Beim vorliegenden Block 2 geht es im Wesentlichen um die Frage: Wann sind Bargeldzahlungen erlaubt? Es liegen dazu drei Konzepte vor:

Die Mehrheit nimmt den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates wieder auf; danach sind alle Kaufgeschäfte mit einem Preis über 100 000 Franken über einen Finanzintermediär abzuwickeln. Dieser hat die Sorgfaltspflichten zu beachten und abzuklären, ob ein Verdacht auf Geldwäscherei besteht. Das ist ein klares, sauberes Konzept, das Gafi-konform ist.

Die Minderheit I (Flach) nimmt eine Variante auf, die in unserem Rat bereits einmal abgelehnt worden ist. Es ist eigentlich eine Mischlösung. Händler können auch Barzahlungen über 100 000 Franken entgegennehmen, haben dann aber die gleichen Sorgfaltspflichten und Aufgaben zu beachten wie Finanzintermediäre. Sie finden die umfangreichen Verpflichtungen bei Artikel 8a auf den Seiten 17 und 18 der deutschen Fahne.

Dann haben wir eine dritte Lösung, das ist die Lösung der Minderheit II (Nidegger), die überhaupt keine Restriktionen bei den Bargeldzahlungen will. Das ist mit Sicherheit nicht Gafi-konform, und die Folgen wären katastrophal. Die Schweiz würde auf einer schwarzen Liste landen, mit entsprechenden Zugangssperren, für den Finanzmarkt zum Beispiel auf dem EU-Markt.

Ich ersuche Sie namens der SP-Fraktion, den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates und damit den Antrag der Mehrheit zu unterstützen, und das aus folgenden Gründen: Es ist eine sehr einfache Lösung, mit transparenten Verpflichtungen für die Finanzintermediäre. Die Bargeldschwelle von 100 000 Franken ist bereits sehr hoch. Sagen Sie mir: Wen kennen Sie, der mit Bargeld im Betrag von 80 000 oder 90 000 Franken herumgeht? Das ist doch absurd. Bereits die Schwelle von 100 000 Franken ist die Grenze dessen, was wir als Fraktion mittragen wollen. Zudem ist diese Lösung mit Sicherheit Gafi-konform. Der Bundesrat hat das in der Botschaft ausgeführt. Es ist klar, welche Verpflichtungen die Finanzintermediäre und die Händler haben.

Demgegenüber haben wir die Lösung der Minderheit I (Flach), die im Übrigen in diesem Rat nie eine Mehrheit gefunden hat, die der Bundesrat dann dem Ständerat als sogenannte Kompromisslösung unterbreitet hat. Diese Lösung ist sehr kompliziert. Ich bitte Sie nochmals: Lesen Sie die Verpflichtungen der Händler, wenn sie Bargeld von über 100 000 Franken entgegennehmen wollen - lesen Sie die Verpflichtungen auf den Seiten 17 und 18 der Fahne. Es ist ein bürokratisches Monster. Ich möchte hier repetieren, was Herr Janiak im Ständerat dazu gesagt hat. Er hat festgehalten, dass all jene, die überflüssige Bürokratie beklagen, eigentlich der ursprünglichen Lösung des Bundesrates folgen sollten. Der spätere Vorschlag des Bundesrates wird zwar als Kompromiss bezeichnet, ist aber keiner. Er hat gerade für die Händler, die sich auf das Wagnis der Zahlungen von über 100 000 Franken einlassen wollen, umfangreiche Abklärungen und Sorgfaltsverpflichtungen zur Folge; Entsprechendes gilt auch für die Revisionsstelle.

Die ursprüngliche Fassung des Bundesrates ist die klarste und die beste. Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.

Nun zu den zwei Minderheiten, die wir noch haben: Zur Bereinigung des Antrages der Minderheit I (Flach) haben wir einen Antrag der Minderheit III (Lüscher). Sie will bestimmte Branchen, die höhere Bargeldsummen entgegennehmen können, explizit nennen. Die Rechtsfolgen dieses Antrages sind sehr, sehr unklar. Es kann zum einen heissen, dass alle anderen Branchen keine Zahlungen über 100 000 Franken entgegennehmen dürfen; es kann zum andern auch heissen, dass es irgendeine Mischmasch-Lösung gibt. Die Rechtsfolgen sind sehr unklar, deswegen müssen wir diesen Minderheitsantrag ablehnen.

Den Antrag der Minderheit III (Schwander) müssen wir auf jeden Fall ablehnen, weil er nicht Gafi-konform ist. Herr Schwander will den Handel davon abhalten abzuklären, wer die wirtschaftliche Berechtigten sind; nur der Vertragspartner soll identifiziert werden müssen. Das ist mit Sicherheit keine Lösung.

Bitte folgen Sie der Mehrheit. Es ist eine einfache, unbürokratische Lösung mit ganz klaren Rechtsfolgen, und sie ist mit Sicherheit Gafi-konform.