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Vogler Karl · Nationalrat · 2014-12-10

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-10

Wortprotokoll

Namens der Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie, in Block 2 die Anträge der Minderheit Nidegger zu Artikel 129 Absatz 2 und zu Artikel 136 Absatz 2 SchKG abzulehnen, dem Konzept der Minderheit I (Flach) zum Geldwäschereigesetz zuzustimmen und innerhalb dieses Rahmens andere Minderheitsanträge abzulehnen.

Ich beginne kurz mit den Artikeln 129 und 136 SchKG. Diesbezüglich führten wir bereits anlässlich unserer letzten Debatte eine längere Diskussion. Ich verweise auf meine entsprechenden Ausführungen und verzichte auf Wiederholungen. Ich empfehle Ihnen, die Anträge der Minderheit Nidegger abzulehnen.

Nun zur Konzeptfrage: Hier - ich muss es sagen - erstaunt es schon, dass Kreise, die sich bisher gegen die Einschränkung der Bargeldzahlungen gewehrt haben, nun zum ursprünglichen Antrag des Bundesrates zurückkehren und damit die Bargeldzahlungen einschränken wollen. Ich ersuche Sie daher, der Minderheit I (Flach) bzw. der Fassung des Ständerates zuzustimmen, einer Fassung, der der Ständerat notabene mit 36 zu 4 Stimmen zugestimmt hat. Ich erinnere daran, dass die Händler mit dieser Fassung die freie Wahl zwischen der Übernahme der Sorgfaltspflichten und der Delegation dieser Pflichten an einen Finanzintermediär bei Geschäften über 100 000 Franken in bar haben. Möchte ein Händler die Sorgfaltspflichten nicht übernehmen, bleibt es ihm überlassen, seinen Kunden an einen Finanzintermediär zu verweisen, das heisst, den Kunden zur Bank zu schicken, um die Bezahlung des offenen Betrages direkt über diese abzuwickeln. Ich bin überzeugt, dass viele Händler gerne einen kleinen bürokratischen Mehraufwand auf sich nehmen, anstatt das Risiko einzugehen, das Geschäft nicht zeitnah abwickeln zu können oder es sogar ganz zu verlieren. Mit dem Konzept der Minderheit I wahrt man sich die grösstmöglichen Freiheiten innerhalb des rechtlich zulässigen und möglichen Rahmens.

Ich ersuche Sie daher, beim Geldwäschereigesetz der Minderheit I zuzustimmen und die Anträge der Mehrheit sowie der Minderheit II (Nidegger) abzulehnen. Der Antrag der Minderheit II ist sicher nicht Gafi-konform. Ebenfalls abzulehnen innerhalb dieses Rahmens sind die Anträge der Minderheiten III (Lüscher) und III (Schwander).

Ich ersuche Sie, in Block 2 der Minderheit I (Flach) und im Übrigen immer der Mehrheit zu folgen.