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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2014-12-10

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2014-12-10

Wortprotokoll

Die Volksinitiative will, dass Ehepaare bei den Steuern gegenüber den Konkubinatspaaren nicht mehr benachteiligt werden. Die Ehe soll aber weiterhin als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet werden. Im Sozialversicherungsrecht soll eine Lösung ausgearbeitet werden, die zum Ziel hat, dass Rentnerehepaare nicht länger schlechter gestellt sind als Rentnerpaare im Konkubinat.

Die vorgeschlagene Verfassungsänderung hätte bei den Steuern zur Folge, dass für Ehepaare eine gemeinsame Besteuerung vorzusehen wäre. Der Wechsel zur Individualbesteuerung wäre damit ohne erneute Verfassungsänderung ausgeschlossen. Laut Verfassungstext wären aber sämtliche Modelle der gemeinsamen Besteuerung denkbar.

Obwohl Ehepaare im Vergleich zu Konkubinatspaaren in den Genuss von bestimmten Steuererleichterungen kommen, wie zum Beispiel mit den milderen Tarifen oder ehespezifischen Abzügen, können sie durch das Zusammenrechnen der Einkünfte steuerlich nach wie vor benachteiligt werden. Bereits im Jahre 1984, also vor dreissig Jahren, hat das Bundesgericht ein wegweisendes Urteil gefällt, wonach Ehepaare im Verhältnis zu alleinstehenden Personen entlastet werden müssen und im Verhältnis zu Konkubinatspaaren nicht stärker belastet werden dürfen. Das Urteil gilt jetzt seit dreissig Jahren, und wir in der Politik sind innert dieser langen Frist nicht imstande gewesen, dieses Urteil umzusetzen. Das ist eigentlich ein Armutszeugnis. Mit der Annahme der Initiative würde die Rechtsprechung des Bundesgerichtes endlich auch nochmals auf Verfassungsstufe festgehalten, und das Urteil könnte umgesetzt werden.

Das Steuerrecht sollte für die steuerpflichtige Person bei der Wahl des für sie geeigneten Familien- und Lebensmodells eigentlich keine Rolle spielen, sondern sich als möglichst neutral erweisen. Auf jeden Fall darf es nicht sein, dass jetzt die traditionelle Familie bei den Steuern benachteiligt wird. Heute ist es aber tatsächlich so, dass Zweiverdiener-Ehepaare mit relativ hohen Einkommen und Rentnerehepaare mit mittleren oder hohen Rentenbezügen steuerlich schlechter gestellt sind als Konkubinatspaare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wir stehen daher in der Pflicht, die Diskriminierung von Ehepaaren zu beseitigen. Für die BDP-Fraktion hat die Beseitigung dieser Diskriminierung eine hohe Priorität.

Das Anliegen der Initiative ist berechtigt und grundsätzlich auch unbestritten. Die Meinungen, wie die Initiative umgesetzt werden soll, gehen aber stark auseinander. Es ist stark umstritten, welches Besteuerungsmodell für die Umsetzung der Initiative am geeignetsten ist. Mit der Annahme der Initiative würde der Grundsatz der gemeinsamen Besteuerung in der Verfassung verankert. Das würde die Chancen für eine erfolgreiche Umsetzung des Anliegens wesentlich erhöhen.

Bei den Sozialversicherungen sind Ehepaare wegen der Plafonierung der Rentenhöhe zwar schlechter gestellt als unverheiratete Paare. Diese Benachteiligung darf aber nicht isoliert betrachtet werden. Werden auch die übrigen Leistungen der AHV oder der IV berücksichtigt, ist festzuhalten, dass Ehepaare bei der AHV und bei der IV insgesamt keine wesentlichen Nachteile haben. Wir sehen daher im Sozialversicherungsbereich keinen speziellen Handlungsbedarf. Eine Aufhebung der Plafonierung der Ehepaarrente hätte für die AHV aber sehr einschneidende finanzielle Folgen. Es müsste mit Zusatzkosten von rund 2 Milliarden Franken jährlich gerechnet werden.

Wir von der BDP empfehlen die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Annahme. Das Hauptanliegen, nämlich die Beseitigung der Diskriminierung der Ehepaare im Steuerrecht, wird mit der Initiative erfüllt. Die Gegenvorschläge zur Initiative vermögen uns nicht zu überzeugen. Sie haben vor allem den grossen Nachteil, dass sie nichts über das Steuersystem aussagen, welches für die Gleichstellung eingeführt werden soll. Wir sind nach dem erwähnten Bundesgerichtsurteil jetzt bereits dreissig Jahre lang am Üben und haben immer noch keine Regelung gefunden. Mit der Annahme eines Gegenentwurfes wären wir wieder gleich weit wie heute. Wir müssten uns nämlich für die Gesetzesstufe wieder Gedanken darüber machen, ob wir in Richtung Individualbesteuerung oder in Richtung einer der möglichen Formen der gemeinschaftlichen Besteuerung gehen wollen. Die Gegenvorschläge bringen uns daher gegenüber der heutigen Ausgangslage eigentlich keinen Schritt weiter. Die Diskussionen über das Steuersystem könnten von vorne beginnen - Diskussionen, die wiederum Jahre, wenn nicht Jahrzehnte dauern könnten. Das wollen wir nicht.

Mit der Unterstützung der Initiative stellt sich die BDP-Fraktion nicht gegen andere Partnerschaftsformen wie die eingetragene Partnerschaft. Andere Partnerschaftsformen sind auf Verfassungs- und Gesetzesebene heute bereits weitgehend der Ehe gleichgestellt. Wir wollen auch keine Partnerschaftsformen diskriminieren. Aber die Vorteile der Initiative überwiegen gegenüber jenen der Gegenvorschläge.

Aus all diesen Gründen unterstützen wir von der BDP die Volksinitiative und erachten diese als den richtigen Weg, um endlich die Heiratsstrafe abschaffen zu können.