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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2014-12-10

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2014-12-10

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit I, welche Ihnen ebenfalls beliebt machen möchte, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Wir schlagen Ihnen allerdings einen anderen Wortlaut für den Gegenvorschlag vor, einen Wortlaut, der explizit die Nichtdiskriminierung aller gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften enthält.

Die Initiative ist für uns aus drei Gründen problematisch:

Erstens definiert sie die Ehe als heterosexuelle Gemeinschaft. Sollte das Parlament in Zukunft auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Heirat ermöglichen wollen, müsste dafür künftig die Verfassung geändert werden.

Zweitens wäre ein Wechsel zu einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung ebenfalls nur mit einer erneuten Verfassungsänderung möglich, fordert die Initiative doch mit dem Begriff der Wirtschaftsgemeinschaft die Verankerung der gemeinsamen Besteuerung in der Verfassung.

Drittens wäre der Gesetzgeber gemäss Initiativtext nur verpflichtet, die Heiratsstrafe für Ehepaare abzuschaffen. Die Heiratsstrafe, wenn es sie denn noch gibt, betrifft jedoch auch eingetragene Partnerschaften, da diese heute steuerlich und sozialversicherungsrechtlich den Ehepaaren gleichgestellt sind.

Was wird eigentlich unter der Heiratsstrafe verstanden? Die CVP spricht mit dem populären Begriff der Heiratsstrafe eine Ungerechtigkeit im System an. Sie suggeriert, dass Ehepaare sowohl im Steuer- wie auch im Sozialversicherungsrecht bestraft würden. Es geht um die Plafonierung der Altersrenten der AHV bei Ehepaaren. Erhalten beide Partner eine Rente, wird die Summe der beiden Einzelrenten gekürzt, wenn sie 150 Prozent der Maximalrente übersteigt. Im Verhältnis zu den alleinstehenden Personen und Konkubinatspaaren wird das häufig als diskriminierend empfunden. Dabei geht aber vergessen, dass die während des Erwerbslebens erwirtschafteten Einkommen von Frau und Mann in der AHV gesplittet und je zur Hälfte gutgeschrieben werden. Das gibt im Schnitt höhere Renten. Die AHV privilegiert die Ehe aber auch, indem sie mit den Hinterlassenenrenten die Verwitwung finanziell versichert. Der Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen, der der Kommission vorlag, zeigt, dass, über das Gesamtsystem betrachtet, in der AHV jährlich 800 Millionen Franken zugunsten der Verheirateten ausbezahlt werden. Von einer Strafe kann hier also keine Rede sein.

Wie sieht es bei den Steuern aus? Auch hier wäre der Begriff "Konkubinatsstrafe" mittlerweile zutreffender, weil häufiger. Wenn Sie die Auswertungen betrachten, welche die Steuerverwaltung zu Jahresbeginn publiziert hat, so finden Sie in den wenigsten Kantonen überhaupt noch Benachteiligungen von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren. Der Gesetzgeber hat die Benachteiligung von Verheirateten mit dem Verheiratetentarif und dem Zweiverdienerabzug in verschiedenen Revisionen reduziert und meist ganz abgeschafft. Es gibt nur noch in wenigen Gemeinden und Kantonen Konstellationen, in denen Ehepaare einen steuerlichen Nachteil erleiden. Das ist dann der Fall, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen und wenn sie z. B. in Zürich, in Luzern, im Kanton Waadt oder im Tessin wohnen. In den meisten Kantonen und bei den meisten Einkommensverteilungen zwischen den Partnern sind Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren aber bevorteilt. Und selbst dort, wo sie benachteiligt sind, stellen wir fest, wenn wir genauer hinschauen: Es ist nicht die Heirat, die benachteiligt, sondern es ist die egalitäre Aufteilung der Erwerbsarbeit zwischen den Partnern. Die Paare, bei denen beide gleich viel verdienen, sind die, die steuerlich stärker zur Kasse gebeten werden. Es gibt also sehr wohl Ungleichbehandlungen zwischen Ehepaaren und Konkubinatspaaren, diese sind aber primär von der Aufteilung der Erwerbsarbeit abhängig. Die Ungleichbehandlungen oder Strafen, wie man jetzt sagt, existieren eben auf beiden Seiten. Im Schnitt sind Ehepaare heute bessergestellt.

Diese Initiative braucht es also nicht, ausser man wolle entweder eine Gleichbehandlung aller Lebensgemeinschaften einfordern oder man wolle ein Lebensmodell klar bevorzugen. Die CVP tut hier das Zweite, indem sie das tauglichste Mittel für eine Gleichbehandlung ausschliesst, indem sie sich einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung verschliesst. Wollte man die Heiratsstrafe dort, wo sie tatsächlich existiert, abschaffen, ohne neue Ungerechtigkeiten zu schaffen, könnte man zu einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung wechseln. Genau das schliessen die Initianten mit der Formulierung der Wirtschaftsgemeinschaft aber aus. Wenn man sämtliche Benachteiligungen der Ehe im aktuellen Steuersystem ausräumen möchte, wäre dies nur mit einer klaren Benachteiligung der Alleinstehenden und der Konkubinatspaare umsetzbar. Das ist eine sehr reale Diskriminierung.

Es gibt aber noch eine zweite sehr reale Diskriminierung, und zwar dadurch, dass eine rückwärtsgewandte Ehedefinition in die Verfassung aufgenommen werden soll. Wenn man in Zukunft auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe ermöglichen wollte, müsste dafür erneut die Verfassung geändert werden. Aus Sicht der Minderheit I ist das diskriminierend, und es widerspricht sämtlichen internationalen Entwicklungen. Mittlerweile haben auch Staaten, welche vielleicht aus Ihrer Sicht ein konservatives Weltbild haben mögen, wie Brasilien, Argentinien, Spanien und Portugal, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.

Diese Initiative ist konservativ. Sie ist diskriminierend gegenüber Homosexuellen, und sie nimmt bewusst die Schlechterstellung aller unverheirateten Familien wie auch aller Alleinstehenden in Kauf. Im Namen der Minderheit I bitte ich Sie darum, die Initiative abzulehnen und den gesellschaftspolitischen Rückschritt zu verhindern.

Wie müsste ein Gegenvorschlag formuliert sein? Die Heiratsstrafe, wenn es sie denn noch gibt, betrifft auch eingetragene Partnerschaften. Diese sind heute bei den Steuern und Sozialversicherungen Ehepaaren gleichgestellt. Ein Gegenvorschlag müsste auch sicherstellen, dass die eingetragene Partnerschaft steuerlich nicht diskriminiert wird. Die Mehrheit kommt jetzt zum Schluss, dass es ausreiche, einen Vorschlag zu machen, welcher nur die Ehe explizit nennt; man könne dann die eingetragenen Partnerschaften gleich behandeln wie die Ehe. Wir kennen nun aber zwei gesetzlich geregelte Partnerschaften, nämlich die Ehe und die eingetragene Partnerschaft. Die Erklärung hat zudem sowieso nur deklaratorischen Charakter - auch die Ehe müsste nicht genannt werden. Daher sollten wir es als Gesetzgeber vermeiden, Bestimmungen aufzunehmen, die falsch interpretiert und in einem Abstimmungskampf missverstanden werden [PAGE 2277] können. Die Mehrheit ermöglicht eine Gleichbehandlung, wir aber wollen sie sicherstellen.