Zanetti Roberto · Ständerat · 2014-12-11
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-11
Wortprotokoll
Die Motion Darbellay 12.3738 will, dass Schaumweine ins Einfuhrkontingent für Weine integriert werden. Die Kommission kommt, in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, zum Schluss, dass eine solche Anpassung des Einfuhrkontingentes für Weine nicht einfach verordnet werden kann, sondern dass man dafür in der WTO mit den betroffenen Staaten Verhandlungen aufnehmen müsste, was zu Kompensations-, um nicht zu sagen Retorsionsmassnahmen führen könnte. Das könnte unter Umständen bedeuten, dass die Schweiz für den nichtschäumenden Wein oder für andere landwirtschaftliche Produkte Kompensationen machen müsste. Das wäre relativ problematisch. Die Chancen, dass man mit solchen Verhandlungen zum Ziel käme, werden als eher gering beurteilt.
Die Absicht des Motionärs wäre ja, dass durch die Integration des Schaumweins in das Kontingent die Einfuhren nichtschäumender Weine reduziert werden. Wir wissen aber, dass dieses Kontingent nie ausgeschöpft worden ist. Die Motion würde wahrscheinlich dazu führen, dass ausländischer Schaumwein billiger würde, weil er in das Kontingent für Weine integriert würde, dass der Import stillen ausländischen Weines dadurch aber nicht reduziert würde.
Kurz und gut: Wer gerne günstigen Schaumwein trinkt oder in Champagner badet, der soll zu dieser Motion Ja sagen. Wer keinen zusätzlichen Wettbewerbsdruck auf den inländischen Wein verursachen will, soll Nein sagen. Die Kommission spricht sich mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen einen zusätzlichen Importdruck auf den einheimischen stillen Wein aus und empfiehlt Ihnen, die Motion abzulehnen.
Was die zwei Standesinitiativen betrifft, kann ich es relativ kurz machen. Die beiden gleichlautenden Initiativen der Kantone Genf und Wallis fordern, dass diese Weineinfuhrkontingente reduziert werden. Auch dafür müssten Verhandlungen mit der WTO geführt werden. Auch da wären Kompensations-, um nicht zu sagen Retorsionsmassnahmen praktisch unausweichlich. Man müsste also, um die Weinbranche zu privilegieren, andere Bereiche der Landwirtschaft zusätzlichem Druck aussetzen. Es wäre dann zweifellos eine spannende Debatte, ob die Getreide- oder die Kartoffel- oder die Milchbauern die Zeche für die Weinbauern bezahlen sollen. Das wollen wir ja eigentlich nicht. Zusätzlich sollen diese Weineinfuhrkontingente nach der Inlandleistung verteilt werden. Das würde wiederum zu Sofaimporteurrenten führen. Es würde dazu führen, dass im Wesentlichen die Grossverteiler diese Kontingente beanspruchen könnten. Es würde wahrscheinlich dazu führen, dass die sympathischen Weinhändlerinnern und Weinhändler im Quartier, also die Weinhändlerinnen und Weinhändler Ihres Vertrauens, grösste Probleme kriegen oder sogar ihrer Existenzgrundlage beraubt würden.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Standesinitiativen keine [PAGE 1312] Folge zu geben. Insbesondere auch diese ganzen Sofaimporteurrenten wollen wir ja nicht erneut installieren. Deshalb noch einmal: Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt Ihnen die Kommission, den Standesinitiativen keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt aus anderen Gründen, ihnen Folge zu geben. Dazu kann sich der Minderheitssprecher gegebenenfalls äussern.