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Altherr Hans · Ständerat · 2014-12-11

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-11

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz hat heute Morgen getagt. Sie unterbreitet Ihnen mit 14 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen den Antrag, den Sie auf der Fahne finden.

Beim "Schoggi-Gesetz" soll es beim tieferen Betrag bleiben. Das heisst, dass in der Sommersession des nächsten Jahres allenfalls ein Nachtragskredit kommt, wenn das notwendig sein sollte. Im Grunde genommen hatten wir hier ja nur eine Differenz bezüglich des Vorgehens, der Betrag war nicht so wichtig.

Bei der Position A2310.0148, "Beihilfen Pflanzenbau", gab es zwischen Nationalrat und Ständerat eine Differenz von 10 Millionen Franken. Die Einigungskonferenz schlägt Ihnen vor, diese Differenz zu teilen und die Position, ausgehend vom Betrag des Ständerates, um 5 Millionen Franken zu erhöhen. So weit zum Inhalt der Vorlage.

Eine weitere Bemerkung gestatte ich mir zum strukturellen Überschuss: Der strukturelle Überschuss bildet die Manövriermasse für das Jahr 2015, es ist der Überschuss gegenüber dem Betrag, den uns die Schuldenbremse vorschreibt. Dieser Überschuss beträgt noch etwas mehr als 60 Millionen Franken. Das ist das, was uns für das Jahr 2015 noch bleibt, es sei denn, die Prognosen bezüglich Steuererträgen oder Kreditresten würden wesentlich ändern. Diese 60 Millionen Franken sind aussergewöhnlich wenig. Das wollte ich hier einfach sagen.

Eine letzte Bemerkung betrifft das Verfahren: Es gibt aus der Mitte des Rates keinen Minderheitsantrag. Es hängt von der Frau Bundesrätin ab, ob wir eine Abstimmung haben werden. Wenn es keinen Minderheitsantrag gibt, dann ist das so beschlossen. Gäbe es einen Minderheitsantrag auf Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz und würde dieser angenommen, würde das heissen, dass das Budget mit den tieferen Beträgen beschlossen wäre.

Ich sage das nur, weil das ein Unterschied zum üblichen Verfahren bei Anträgen aus der Einigungskonferenz ist, wo dann die ganze Vorlage scheitern kann. Das ist beim Voranschlag nicht der Fall. Denn Eintreten ist ja obligatorisch, und so kann man das in der Gesamtabstimmung nicht ablehnen.

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