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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-03-04

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-04

Wortprotokoll

Ich habe in der Kommission die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" nicht zur Annahme empfohlen, und ich habe dem Gegenvorschlag zugestimmt. Ich werde dies auch im Plenum tun, ich werde also mein Stimmverhalten nicht ändern, auch wenn ich eigentlich beide Vorlagen für unnötig halte. In der Sache, nämlich der Beseitigung der steuerlichen Ungleichbehandlung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren, bin ich mit den Initianten vollständig einig. Ich habe die Initiative deshalb nicht zur Annahme empfohlen, weil sie aus meiner Sicht eine unglückliche Definition der Ehe enthält. Das ist eben beim Gegenvorschlag nicht der Fall. Das Steuerrecht soll sich in der Bewertung von Lebensmodellen zurückhalten. Auch wenn ich persönlich das Ehemodell seit 25 Jahren lebe und es als durchaus tauglich und sogar erfolgreich erachte, möchte ich nicht, dass der Staat über das Steuerrecht gesellschaftliche Präferenzen für bestimmte Modelle ausdrückt, für deren Wahl die Bürgerinnen und Bürger selber zuständig sind.

Ich habe dem Gegenvorschlag zugestimmt, weil er das Modell der Individualbesteuerung nicht ausschliesst. Auch hier muss ich präzisieren: Ich bin keine ausgeprägte Anhängerin der Individualbesteuerung, für mich ist das auch keine ideologische Frage. Die Individualbesteuerung ist - da schliesse ich mich dem Votum von Kollege Bischof an - kompliziert, und wahrscheinlich erweist sie sich unter dem Strich bei der Ehegattenbesteuerung sogar als teurer. Das Vollsplitting ist eigentlich das Modell, das ich persönlich bevorzuge. Es ist auch das Modell, das mein Kanton, der Kanton St. Gallen, kennt und seit einigen Jahren erfolgreich praktiziert. Die Individualbesteuerung, da hat Herr Bischof auch Recht, wurde bislang durch die Kantone abgelehnt. Der Gegenvorschlag ermöglicht aber immerhin, dass künftig sowohl die Individualbesteuerung wie auch die Gemeinschaftsbesteuerung, die in allen Kantonen praktiziert wird, möglich wären. Der Gegenvorschlag lässt also die Türe auch für ein Wahlmodell offen.

Zusammengefasst: Ich habe dem Gegenvorschlag zugestimmt, um ihm zum Durchbruch zu verhelfen, weil ich ihn als bessere Variante als die Volksinitiative erachte. Trotzdem, ich wiederhole es: Wenn wir ehrlich sind, müssen wir sagen, dass wir beides nicht brauchen. Dies aus zwei Gründen: Im Bereich Sozialversicherungsrecht, argumentiert der Bundesrat, gebe es keinen Handlungsbedarf. Und im Bereich der direkten Bundessteuer könnte der Bundesrat ganz einfach eine Vorlage bringen, denn immerhin gilt seit 1984 ein Bundesgerichtsurteil, das besagt, dass Ehepaare im Verhältnis zu alleinstehenden Personen entlastet werden müssen und dass sie im Verhältnis zu Konkubinatspaaren nicht stärker belastet werden dürfen. Das Bundesgericht hat in anderen Worten also klar gesagt, dass die bestehende Besteuerung von Ehepaaren verfassungswidrig ist.

Es stellen sich mir im Zusammenhang mit den beiden genannten Aspekten verschiedene Fragen. Zum Sozialversicherungsrecht: Hier, argumentiert der Bundesrat, gebe es keine Benachteiligung von Ehepaaren, sondern im Gegenteil einen Heiratsbonus; erwähnt wird insbesondere auch die Witwenrente. Allerdings will der gleiche Bundesrat mit der Altersvorsorge 2020 die Witwenrente abschaffen. Hier wäre wohl ein klärendes Wort des Bundesrates angezeigt. Zudem ist das subjektive Empfinden in der Frage der Benachteiligung durch die "Ehegattenbesteuerung" bei den Sozialversicherungen in der Bevölkerung ganz anders, als dies der Bundesrat darlegt. Im Volk herrscht die Meinung vor, dass die Ehepaare sozusagen die Geprellten seien: Die Leistungen, die ihnen ausgerichtet würden, seien geringer als bei Konkubinatspaaren. Hier besteht sicher ein gewisser Klärungsbedarf; die SGK Ihres Rates wird sich ja dieser Frage im Rahmen der Altersvorsorge 2020 nochmals annehmen.

Zum Steuerbereich: Ich frage mich hier auch, Frau Bundesrätin, warum der Bundesrat als Antwort auf die Initiative nicht einfach direkt eine Vorlage gebracht hat. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hier eine Antwort geben könnten. Seit 1984 wissen wir, dass die bestehende Ehepaarbesteuerung verfassungswidrig ist. In der Zwischenzeit wurden zwar gewisse Korrekturen vorgenommen, trotzdem werden nach wie vor 80 000 Ehepaare benachteiligt. Ich weiss, dass in der Vergangenheit immer wieder die Kosten ins Feld geführt wurden, die eine Gleichstellung mit den Konkubinatspaaren verursachen würde. Die Ertragsausfälle mögen ein finanzpolitisch gewichtiges Argument sein. Ein ebenso starkes Argument liegt aber in der Tatsache, dass der Staat bei einer Personengruppe, nämlich den Ehepaaren, offensichtlich zu viele Steuern einzieht, und das zu Unrecht. Der Bundesrat hätte gemeinsam mit dem Parlament diese Ungerechtigkeit schon längst beseitigen können. In diesem Sinn ist die Initiative der CVP eine Durchsetzungs-Initiative: Sie dient der Durchsetzung eines Bundesgerichtsurteils.

So gesehen sind also beide Vorlagen unnötig. Wenn ich dem Gegenvorschlag dennoch zustimme, dann deshalb, weil er mindestens die Frage der künftigen Besteuerung offenlässt, ein Wahlmodell ermöglicht und auf die staatliche Festschreibung einer gesellschaftlichen Präferenz eines Lebensmodells verzichtet.