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Schmid Martin · Ständerat · 2015-03-04

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-04

Wortprotokoll

In der Tat, aus den Gründen, die Herr Kollege Graber im Fazit erwähnt hat, bin ich gegen die Initiative, und mich überzeugt auch der Gegenvorschlag nicht. Ich bin aber nicht der Meinung, dass man das Problem auf die lange Bank schieben sollte. Von vielen Vorrednern wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass wir eigentlich als Gesetzgeber schon seit Jahrzehnten den Auftrag hätten, eine nichtdiskriminierende Besteuerungslösung für die Ehepaare, aber auch für die anderen Lebensformen zu suchen, seien das Alleinstehende, Alleinerziehende, seien das Ein- und Zweiverdiener-Ehepaare mit oder ohne Kinder sowie Ein- und Zweiverdiener-Konkubinatspaare mit und ohne Kinder. All diese Lebensformen müssen wir aufgrund des Rechtsgleichheitsgebotes, des Diskriminierungsverbots und des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gleich behandeln, sofern sie in gleichen Verhältnissen leben. Hier wurde verschiedentlich, auch von Kollege Bischof, das Modell des Haushaltes als gutes Beispiel eingebracht, mit dem man sagt, dass es um in gleicher Form stehende Wirtschaftsgemeinschaften gehe, die man auch gleich besteuern sollte. Ich glaube, in diesem Bereich herrscht schnell Einigkeit.

Warum komme ich dann trotzdem zum Schluss, dass wir eigentlich auf Verfassungsstufe keine Änderung brauchen? Wenn man die Verfassungsbestimmungen anschaut, so sieht man, dass auch die Annahme dieser Initiative keine Besteuerungsmöglichkeit ergeben würde, die wir nicht heute schon vornehmen könnten. Die Annahme der Initiative würde in der Tat, das ist zu Recht gesagt worden, die Möglichkeit der Individualbesteuerung ausschliessen. Ich persönlich bin gegen die Individualbesteuerung. Vielleicht habe ich früher einmal noch Vorteile darin gesehen, aber als ehemaligen kantonalen Finanzdirektor überzeugt mich die Argumentation gegen die Einführung der Individualbesteuerung zumindest auf der technologischen Ebene, auf der wir uns heute befinden. Es würde mehr Aufwand mit sich bringen und keine Lösung der konkreten Probleme darstellen. Das ist eine Meinung, die ich heute immer noch vertrete. Deshalb bin ich auch kein Freund davon, das Geschäft jetzt aufzuschieben, um die Individualbesteuerung zu propagieren, die dann von den Kantonen nicht umsetzbar ist.

Der Bundesgesetzgeber hat auch ein Harmonisierungsgebot. Es ist nicht nur eine horizontale Harmonisierung, sondern eine vertikale. Weil alle Kantone hier in die Richtung des Voll- oder Teilsplittings gehen, hat sich auch der Bund in etwa an dieser Lösung zu orientieren und nicht im Alleingang einen Systemwechsel in Richtung Individualbesteuerung vorzunehmen. Ich glaube, das ist auch aus Rücksicht gegenüber den Kantonen geboten.

Ich sehe aber das Problem in der Tatsache, dass uns auch die Annahme der Initiative noch nicht weiterbringt. Ich verstehe den Bundesrat, wenn er sagt, dass eigentlich der Gesetzgeber einmal hätte tätig werden müssen. Wir sollten heute nicht über die Initiative diskutieren, weil deren Annahme noch keine Lösung ist, sondern wir sollten darüber diskutieren, wie wir das Anliegen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer umsetzen wollen. Wenn das passiert wäre, hätte man hier einen konkreten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe vorlegen können, und das hätte es den Initianten auch ermöglicht, die Initiative zurückzuziehen, weil das Anliegen erfüllt wäre. Der Bundesrat beantragt aber jetzt die Annahme der Initiative, und damit sind wir eben noch keinen Schritt weiter. Die Problemstellung ergibt sich dadurch, dass wir ein Zusammenwirken von Steuertarif und familien- oder kinderbezogenen Abzügen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer haben. Wenn wir dieses System nicht radikal ändern - und da könnte die Annahme der Initiative wirklich positiv sein, weil sie fordert, dass die gesamte direkte Bundessteuer in diesem Punkt zu ändern sei -, dann gibt es mit diesem Tarifsystem, mit diesen familien- oder kinderbezogenen Abzügen, keine Lösung. Das hat ja die Vergangenheit bewiesen.

Der Bundesrat hat vielleicht zu Recht gesagt, dass wir diese Änderung nicht umsetzen können, weil es einerseits nach dem heutigen System Milliarden kostet und andererseits, wenn wir es nicht tun, untere Einkommen mehr belastet werden - man ist irgendwie gleich weit. Man sieht zwar das Problem, aber man hat auf Gesetzesstufe keine Umsetzungslösung. Würde das Volk der Initiative zustimmen, würden wir einfach zwei, drei Jahre später die gleiche Diskussion führen und beraten, wie wir das umsetzen wollten. Klar wäre einzig, dass die Individualbesteuerung, die ich auch ablehne, nicht mehr zum Zug käme, aber alle anderen Probleme wären weiterhin vorhanden. Es gibt auch keine Lösung, die eine spätere Diskriminierung von Konkubinatspaaren verhindert - diese wäre auch gegen die Bundesverfassung. Die anderen Grundsätze, also das Diskriminierungsverbot und die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, bleiben - das wurde auch von den Initianten nicht infrage gestellt. Ich glaube, dass es an uns, am Parlament, wäre, dass wir - vielleicht auch in Kommissionen - eine Lösung erarbeiten und vorschlagen, die dann tragfähig ist. Die Annahme des Verfassungsartikels bringt uns keinen Schritt weiter, sie bietet keine neue Lösung des Problems auf Gesetzesstufe.

Deshalb, weil ich keinen Nutzen in ihnen sehe, bin ich gegen die Initiative und gegen den Gegenvorschlag. Ich verstehe die Initianten, dass sie mit der Initiative mindestens politisch ein Signal geben wollen. Es wurde von einer Durchsetzungs-Initiative gesprochen; ich finde es gar nicht so falsch, dass man diesen Gesichtspunkt einbringt, wenn man drei Jahrzehnte auf die Umsetzung eines Anliegens warten musste. Aber vom Nutzen her habe ich eben meine Zweifel. Die Kantone haben das Anliegen umgesetzt und bewiesen, dass das mit den heutigen Verfassungsbestimmungen möglich ist. Also, letztlich müssten wir uns als Ständerat die Aufgabe stellen, dass wir versuchen, diese Ungleichbehandlung zu korrigieren, aber das würde nicht dazu führen, dass wir die direkte Bundessteuer in ihrem Tarifsystem, in ihrem Abzugssystem fundamental umbauen würden. Ich bin aber überzeugt, dass dies die einzige Lösung sein wird, auch nach Annahme der Initiative, wenn diese umzusetzen ist.