Germann Hannes · Ständerat · 2015-03-04
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-04
Wortprotokoll
Es geht heute darum, eine Diskriminierung zu beseitigen, die bereits 1984 vom Bundesgericht aufgezeigt worden ist. Die Ehepaarbesteuerung folgt aus den Verfassungsgrundsätzen der Gleichheit und der Bemessung der Steuer nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Diese beiden Maximen liegen der heutigen Lösung und auch der Initiative zugrunde.
Heute gibt es der Möglichkeiten viele, sie sind bereits aufgezeigt worden: Abzüge vom Einkommen, Abzüge vom Steuerbetrag, Doppeltarif, die Möglichkeit des Splittings. Das Schlimme ist, dass sich diese ganzen Möglichkeiten gegenseitig überlagern, dass sie das unübersichtliche und komplizierte System übersteuern und vor allem dass sie zu anderen Verzerrungen führen können. Aber mit all diesen Möglichkeiten ist die Diskriminierung der Ehe nicht beseitigt worden. Der erwähnte Flickenteppich ist also nicht zielführend, die Diskriminierung der Ehepaare bleibt. Darum haben wir Handlungsbedarf.
Ich mache kein Geheimnis daraus: Ich bin ein Anhänger der Initiative, die Initianten gehen den richtigen Weg, und der Bundesrat hat diesen Weg auch vorgesehen. Was mir jetzt etwas zu denken gegeben hat, sind Voten wie jenes von Herrn Schmid. Natürlich, Herr Kollege Schmid, haben wir nachher noch viel Umsetzungsarbeit. Was mir aber auch zu denken gibt, ist Folgendes: Im Bereich der Sozialversicherungen gibt es offenbar doch erhebliche Unterschiede bei der Auslegung, und da meine ich, Frau Bundesrätin, sei heute durchaus Klärungsbedarf gegeben. Ich habe nach diesen Voten extra noch einmal in der Botschaft nachgelesen. Auf den Seiten 8533ff. ist aufgeführt, was bei der Umsetzung infrage käme, und das sollte ja machbar sein: Korrekturen am geltenden Mehrfachtarifsystem der direkten Bundessteuer, ein Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung, Teil- oder Vollsplitting - beides ist möglich! - sowie das Familienquotensystem, eine offenbar an das französische System angelehnte Besonderheit des Kantons Waadt, die ich nicht kenne. Wir werden bei der Umsetzung sicher das geeignete Modell finden.
Speziell interessant ist der Verweis auf die Sozialversicherungen, die im Initiativtext auch explizit angeführt sind. Das ist richtig so, denn wir wollen auch dort keine Verzerrungen. Der Bundesrat schreibt in der Botschaft, dass aufgrund des Wortlauts des Verfassungstextes kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf entstehe, da die Ehe heute weder in der ersten Säule, der AHV/IV, noch in den übrigen Sozialversicherungen gegenüber anderen Lebensformen benachteiligt werde. Dann wird auf die 2,8 Milliarden Franken an Leistungen verwiesen, die für Eheleute anfallen; die Einsparungen infolge der Plafonierung betrügen 2 Milliarden Franken. Insgesamt resultiere in der AHV, so der Bundesrat, ein Bonus von 800 Millionen Franken pro Jahr für Verheiratete.
Nun können Sie das in Zweifel ziehen. Aber ich denke, der Bund hat auch seine Spezialisten. Es kommt nachher natürlich auch darauf an, wie man die Initiative umsetzen will. In der Botschaft, und das kommt in der Zusammenfassung etwas unglücklich daher, heisst es: "Sollte man dennoch erwägen, die Plafonierung der Renten aufzuheben, dürfte die Bevorzugung der Ehepaare nicht vergrössert und die negativen finanziellen Auswirkungen einer Aufhebung der Rentenplafonierung müssten verhindert oder gering gehalten werden." Der Bundesrat verweist dann völlig zu Recht auf Ausgleichsmassnahmen, die im Falle einer Anpassung gegenüber den heutigen Begünstigten vorzunehmen wären. Damit ist eben die Logik in der Auslegung des Bundesrates absolut vorhanden.
Ich bitte Sie, die Ängste zu den Sozialversicherungen in den Hintergrund zu stellen. Wir werden kein System einführen, das dann auf der anderen Seite eine neue Gruppe von Diskriminierten schafft. Wir wollen einfach, dass die Ehepaare nicht mehr länger diskriminiert werden; es sind jetzt immerhin dreissig Jahre seit dem Bundesgerichtsentscheid vergangen. Es ist also wirklich höchste Eisenbahn.
Frau Keller-Sutter, bei allem Verständnis für die Möglichkeit der Individualbesteuerung - hören Sie doch jetzt auf damit, es ist ein Bürokratiemonster, wir wissen es, man muss das jetzt nicht gegen das Splitting ausspielen. Und die Diskussion um die Besserstellung von eingetragenen Partnerschaften scheint mir auch etwas übersteuert zu sein; da werden wir aber eine Lösung finden, das hat Herr Bischof ganz klar ausgeführt.
Also bitte ich Sie: Verlassen wir jetzt diese Nebenschauplätze, stimmen wir dem Minderheitsantrag zu, und empfehlen wir damit die Initiative zur Annahme. Dann haben wir einen klaren Umsetzungsauftrag. Ich bin überzeugt, dass uns das Volk in der Abstimmung über diese Verfassungsinitiative auch unterstützen wird. Aber es ist klar, dass die Gesetzesarbeit nachher erfolgen muss, das ist bei jeder Initiative so. Schöner wäre es, wenn wir dem Volk alles aus einem Guss anbieten könnten. Aber so weit sind wir offenbar nicht.
Ich plädiere daher für den Minderheitsantrag, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.