Janiak Claude · Ständerat · 2015-03-04
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-04
Wortprotokoll
Die Initiative, die wir behandeln, hat mehr Aufmerksamkeit erhalten als erwartet durch den Umstand, dass der steuerrechtliche Aspekt der Heiratsstrafe durch die Diskussion darüber in den Hintergrund gedrängt wurde, dass die Ehe neu auf Verfassungsebene als "auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau" definiert werden soll. Allein schon das Beispiel, wie die Diskussion geführt wird, belegt, dass wir es hier mit zwei Fragen zu tun haben, die nichts miteinander zu tun haben. Das Zivilgesetzbuch reicht vollkommen aus, um über die steuerrechtlichen Folgen des Zivilstands zu debattieren; andere Gesetze reichen auch aus, um diese Fragen zu klären.
Ich habe den Ausführungen von Kollege Bischof sehr aufmerksam zugehört. Er hat so getan, als ob von Anfang an alles immer klar gewesen wäre, als ob die Ehe und die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gleich behandelt worden wären, als ob das die Intention gewesen wäre. Der Text sagt nun einfach etwas ganz anderes. Ich bewundere es, wie Sie diese Kurve gekriegt haben.
Die Reaktionen der Initianten und auch der Antrag von Anne Seydoux zeigen auf, dass Sie erkannt haben, dass Sie die Geister, die Sie riefen, nicht mehr loswerden und deshalb jetzt zurückbuchstabieren. Tatsache ist - das wird von den Kolleginnen und Kollegen aus der CVP-Fraktion auch bestätigt -, dass man die Unterschriften für die Initiative ausschliesslich mit dem Argument der Heiratsstrafe gesammelt und den Punkt, der jetzt zur grossen Debatte geführt hat, geflissentlich unerwähnt gelassen hat. Die Urheber des Initiativtextes dürften allerdings nicht so naiv gewesen sein, sie dürften sich der Brisanz bewusst gewesen sein. Das kann man in Beiträgen in der Presse auch immer wieder lesen. Es geht eben nicht um einen "Nebenschauplatz", wie das jetzt auch von Herrn Graber bezeichnet worden ist.
Auch die Botschaft des Bundesrates tut so, als gehe es hier ausschliesslich um eine Frage des Steuerrechts. Meines [PAGE 54] Erachtens hat auch der Bundesrat die Brisanz des Textes offensichtlich unterschätzt. Ob die Einheit der Materie gegeben ist, wird mit keinem Wort gefragt. Ebenso wenig äussert sich der Bundesrat zur Frage, weshalb jetzt plötzlich Artikel 14 der Bundesverfassung in Verbindung mit Artikel 8 keinen ausreichenden verfassungsmässigen Schutz der Ehe mehr bieten soll. Solche Fragen lähmen in anderen Ländern jeden Wahlkampf. Ich erinnere daran, dass die Frage der gleichgeschlechtlichen Ehe oder des Schwangerschaftsabbruchs beispielsweise in amerikanischen Wahlkämpfen regelmässig mehr Raum einnehmen als die Frage, ob sich die USA an einem Krieg beteiligen sollen oder nicht.
Von solchen Debatten waren wir bislang weniger betroffen, weil Schweizerinnen und Schweizer sich in gesellschaftspolitischen Fragen dadurch auszeichnen, dass sie Realitäten meist nüchtern zur Kenntnis nehmen und in der Regel auch offener sind als die Politik. Das führt mich dazu, dass ich den Antrag der Minderheit Cramer unterstützen werde, die Initiative wegen der Verletzung des Gebots der Einheit der Materie teilweise ungültig zu erklären. Ich weiss, dass die Argumentation von Herrn Cramer, die er dann nochmals darlegen wird, auch bei anderen Initiativen, übrigens hüben wie drüben, ihre Berechtigung gehabt hätte. Ich erinnere daran, dass Herr Kollege Hans Hess kürzlich einen entsprechenden Antrag gestellt hat, für den ich sehr grosses Verständnis gehabt habe. Die Bundesversammlung hat diesem Gültigkeitskriterium meines Erachtens bisweilen zu wenig Gewicht gegeben. Für mich ist aber hier vor allem der Umstand massgebend, dass man so getan hat, als handle es sich um eine rein steuerrechtliche Frage, und dass der brisantere Teil, nämlich die erstmalige Verankerung des Ehebegriffs in der Verfassung, auch in der Botschaft des Bundesrates schlicht ausgeblendet wird.
Die Initiative hat etwas ausgelöst, das ich schlicht nicht für möglich gehalten hätte. Als einer, der immer der Meinung war, dass die politische Akzeptanz gesellschaftspolitischer Entwicklungen Schritt für Schritt erkämpft werden muss - die Politik hinkt da meist hinterher -, gestehe ich Ihnen, dass ich niemals so schnell eine Debatte über die gleichgeschlechtliche Ehe erwartet hätte, bevor auch nur die Stiefkindadoption das Parlament passiert hat. Ich bezweifle, dass das den Intentionen der Initianten entspricht. Der neue Antrag, der Antrag Seydoux, zeigt, dass sie damit nicht gerechnet haben. Ich bin jedenfalls gespannt, wie diese Debatte weitergehen wird - Herr Kollege Schwaller auch - und ob ich doch noch eines Tages, anstatt glücklich eingetragen verpartnert, verheiratet sein werde.