Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2015-03-18
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterbreitet mit dem vorliegenden Bundesgesetz über das elektronische [PAGE 433] Patientendossier eine gute, schlanke und zweckmässige Vorlage, welche auf wohltuende Weise auf unnötige und zu weit gehende Regulierungen verzichtet.
Wir befürworten, dass mit dem beantragten Bundesgesetz in der Schweiz in Zukunft jede Person die Möglichkeit erhalten soll, persönliche medizinische Daten über ein elektronisches Patientendossier medizinischen Fachpersonen zugänglich zu machen. Die so zu jeder Zeit und überall zur Verfügung stehenden Daten werden dazu beitragen, dass Patienten in Zukunft in unserem Land qualitativ noch besser und effizienter behandelt werden.
Wichtig und zentral erscheint für die FDP-Liberale Fraktion bei diesem Rahmengesetz auch der Grundsatz, dass nur diejenigen Gesundheitsfachpersonen Einsicht in die Daten erhalten sollen, die von den Patienten die entsprechenden Zugriffsrechte erhalten haben. Wir sind im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit und zusammen mit Bundesrat und Ständerat der Auffassung, dass das elektronische Patientendossier nicht nur für die Patienten freiwillig sein soll, sondern auch für Ärzte und andere Leistungserbringer im ambulanten Bereich. Wir unterstützen damit die vom Bundesrat beantragte doppelte Freiwilligkeit. Die Verpflichtung zum Anbieten und zur Anwendung von elektronischen Patientendossiers soll sich deshalb nach Inkraftsetzung des neuen Gesetzes vorderhand einzig auf stationäre Einrichtungen wie Spitäler oder Pflegeheime beschränken. Wir unterstützen diese doppelte Freiwilligkeit aus folgenden zwei Hauptgründen: erstens, um die Akzeptanz der Vorlage bei den Hausärzten nicht zu gefährden; und zweitens, um die Effizienz des Systems sicherzustellen, da nicht alle und alles, sondern zunächst nur das Wichtige beziehungsweise die wichtigsten Akteure erfasst werden sollen.
Damit die Daten in den Dossiers sicher erfasst und bearbeitet werden können, müssen sowohl die Patienten als auch die Gesundheitsfachpersonen eindeutig identifizierbar sein. Für die Patienten beantragt der Bundesrat - unseres Erachtens zu Recht - eine neue Identifikationsnummer und nicht, wie es mit Blick auf die Praktikabilität naheliegend wäre, die Verwendung der AHV-Nummer. Er beantragt dies, weil die persönlichen Gesundheitsdaten besonders sensibel sind und auch aus nachvollziehbaren Datenschutzgründen.
Wir unterstützen im Weiteren den Antrag des Bundesrates, den Aufbau und die Zertifizierung von solchen Patientendossiers während drei Jahren mittels Finanzhilfen in der Höhe von insgesamt 30 Millionen Franken zu unterstützen, wobei vorausgesetzt wird, dass die Kantone oder auch Dritte - wie vom Ständerat richtigerweise beschlossen - die Einführung und Verbreitung der Patientendossiers ihrerseits mit Mitteln in der gleichen Höhe unterstützen.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und überall jeweils dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, ausgenommen bei Artikel 3 Absatz 2 und bei Artikel 59a KVG. Ich werde in der Detailberatung auf die entsprechenden Minderheitsanträge zurückkommen.