Hess Lorenz · Nationalrat · 2015-03-18
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2015-03-18
Wortprotokoll
In fast jedem - oder in jedem - Dossier des Gesundheitswesens, das wir hier diskutieren, ist immer irgendwo auch die Effizienz und die mögliche Kostensenkung ein Thema. So, denke ich, ist es auch hier mit dem elektronischen Patientendossier. Wir können hier einen Schritt in die richtige Richtung gehen, denn mit dieser Vorlage kann tatsächlich dafür gesorgt werden, dass wir keine Falschmedikationen, keine Doppelbehandlungen und keine falschen oder übertriebenen Leistungen mehr haben - oder zumindest weniger, als das im Moment der Fall sein kann. Das allein ist schon ein Grund, der es rechtfertigt, auf diese Vorlage einzutreten.
Die Vorlage, wie wir sie hier auf dem Tisch haben, ist auch sonst richtungsweisend. Es gibt Beispiele im Ausland, die zeigen, wie dieses Modell funktionieren kann. Wir brauchen eine Koordination zwischen den Leistungserbringern, auch einen Austausch von Daten. Am Schluss steht das Wohl der Patienten im Vordergrund, nämlich die Behandlungssicherheit und die Effizienz, und das können wir mit diesem Projekt tatsächlich bewirken.
Wenn man von elektronischem Datentransfer spricht, ist selbstverständlich der Persönlichkeitsschutz ein ganz zentraler Punkt. Er ist hier gewährleistet, indem die Datenhoheit immer und überall bei den Patienten bleibt. Sie können entscheiden, ob sie ihre Daten freigeben wollen, ob sie auch wieder vom Recht Gebrauch machen wollen, diese Einwilligung zurückzuziehen. Das ist, glaube ich, eben der zentrale Punkt. [PAGE 432]
Ein weiterer Punkt im Bereich des Persönlichkeitsschutzes, der auch einlässlich diskutiert wurde, ist die Frage: AHV-Nummer oder neue Identifikationsnummer? Es wurde in der Kommission aufgezeigt, dass eine sichere ID-Nummer ohne übertriebenen administrativen Aufwand und ohne exorbitante Kosten geschaffen werden kann. Deshalb ist dies sicher die bessere Lösung als die AHV-Nummer. Zur Finanzhilfe, die bei der Umsetzung eines solchen Projekts sehr wahrscheinlich unumgänglich ist: Wir unterstützen die Form der Finanzhilfe, wie sie die Kommission vorschlägt.
Schliesslich zur doppelten Freiwilligkeit. Im Sinne der Sache und im Sinne des Vorankommens müsste man eigentlich sagen: Es sollte nicht möglich sein, dass einer der beiden Partner, der Patient oder der Leistungserbringer, dafür sorgen kann, dass das Dossier nicht angelegt werden kann. Wir denken aber, dass die doppelte Freiwilligkeit, bei der es eben beide braucht und bei der von beiden auf das Dossier verzichtet werden kann, ein wesentlicher Punkt für das Durchkommen der Vorlage ist. Deshalb unterstützen wir die doppelte Freiwilligkeit.
Geteilter Meinung ist die Fraktion in der Frage, ob die zehn Jahre Einführungsfrist im ambulanten Bereich genügen oder ob das auch ein Killerfaktor für diese Vorlage sein könnte. Nüchtern betrachtet müsste man davon ausgehen, dass im ambulanten Bereich zehn Jahre tatsächlich reichen, damit sich die Praxen und der ganze restliche ambulante Bereich auf diese Umstellung vorbereiten können. Auf der anderen Seite haben wir auch gemerkt, dass der Punkt bezüglich der zehn Jahre auch zu einer Art Gretchenfrage geworden ist. Es ist ein Abwägen zwischen schnellem Vorankommen beim Projekt und Gefährdung der Vorlage.
Wir bitten Sie, auf diesen Gesetzentwurf einzutreten; wir unterstützen in der Detailberatung die Mehrheit der Kommission.