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Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2015-03-18

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-18

Wortprotokoll

Dem Minderheitsantrag Cassis liegt ein von der Verwaltung im Rahmen der Vorberatung in Auftrag gegebenes Gutachten von Professor Glaser von der Universität Zürich zugrunde. Einer der wichtigsten Punkte dieses Gutachtens betrifft die Schlussfolgerung, wonach Artikel 3 bei privatrechtlichen Behandlungsverhältnissen eine ausreichende formelle Grundlage für die Bereitstellung von Daten im elektronischen Patientendossier darstellt. Diese Grundlage kann aber nicht auf öffentlich-rechtliche Einrichtungen in den Kantonen erstreckt werden, weil hier die Kompetenzen bei den Kantonen und nicht beim Bund liegen. Es kann deshalb rechtlich nicht angehen, dass der Bund gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit in den Zuständigkeitsbereich der Kantone hineinlegiferiert.

In diesem Sinne beantragt eine starke Kommissionsminderheit, die Spielregeln des Föderalismus zu respektieren und im Sinne einer verfassungskonformen Legiferierung den Entwurf des Bundesrates und den Beschluss des Ständerates zu unterstützen.

Jedes neue Bundesgesetz hat bekanntlich Folgen für die kantonale Gesetzgebung. Es kann hier in Zusammenhang mit dem elektronischen Patientendossier aber auch festgestellt werden, dass sich die Kantone schon zum Zeitpunkt der Vernehmlassung mit dem Dossier befasst haben. Sie haben geprüft, welche Folgen sich für die Kantone ergeben könnten und welche kantonalen Gesetze allenfalls angepasst werden müssen. Wir und die Kantone betreten also hier kein Neuland.

Ich ersuche Sie deshalb, den Minderheitsantrag Cassis zu unterstützen.

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