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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2015-03-18

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2015-03-18

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion wird dem Einzelantrag Schenker Silvia zustimmen, denn sie begrüsst eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Umsetzung von drei Jahren auf fünf Jahre - dies aus den Gründen, die meine Vorrednerin bereits angeführt hat. [PAGE 446]

Wir unterstützen mehrheitlich auch die Minderheit Pezzatti, die das Obligatorium nicht auf ambulante Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen ausdehnen möchte. Es ist befremdlich, wenn in der Ärzteschaft eine Pièce de Résistance gesehen wird, die mit einem Obligatorium beseitigt werden muss, damit E-Health eingeführt werden kann. Dabei wird vergessen, dass E-Health durch die Ärzteschaft initiiert und vorangetrieben wurde und dank privater Millioneninvestitionen den heutigen Stand erreicht hat. Dass die Hausärzteschaft zurzeit vor einem Generationenwechsel steht, bei dem ältere Kolleginnen und Kollegen ihre Praxen nicht mehr voll elektronisch aufrüsten wollen, wird mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren berücksichtigt; da gebe ich Frau Humbel Recht. All diejenigen, die noch länger als zehn Jahre im Berufsleben sind, werden mit grösster Wahrscheinlichkeit ohnehin zunehmend elektronisch kommunizieren. Sie stellen auch kein Hindernis bei der Umsetzung von E-Health dar.

Manchmal ist es der Ton, der die Musik macht. Man drängt die Ärzteschaft mit einer Projektion quasi in eine Sündenbockrolle und ist der Ansicht, dass man sie unter Androhung von Sanktionen dazu verpflichten muss, mit der Zeit zu gehen und ein zeitgemässes Kommunikationsmittel einzuführen - ein Kommunikationsmittel, dessen Einführung notabene anspruchsvoll, teuer und komplex ist. Diese Haltung stösst auf Widerstand - und dass sie auf Widerstand stösst, ist verständlich.

Wie meine Vorrednerin gesagt hat, ist dies auch heikel im Hinblick auf ein Referendum. Denn bei diesem Referendum werden sich schlussendlich ganz verschiedene Kräfte finden, und bei diesem Referendum wird vor allem über Datenschutz und Datenmissbrauch diskutiert werden.

Diese Unsicherheit schüren möchte wahrscheinlich niemand von uns. Schlussendlich strafen Sie in letzter Instanz den Patienten mit den Sanktionen, die wegen eines Obligatoriums in Kraft treten können. Denn wer ist der Leidtragende, wenn sein Hausarzt nicht mehr über die obligatorische Grundversicherung abrechnen kann? Das ist weniger der betroffene Arzt, sondern das sind mehr die betroffenen Patientinnen und Patienten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, sich angemessen zu verhalten, dieses Gesetz nicht zu gefährden und an der doppelten Freiwilligkeit festzuhalten, denn auf die ambulant behandelnde Ärzteschaft, auf die Sie mit der Verbindlichkeit zielen, ist Verlass. Sie wird E-Health genau so umsetzen, wie sie sie auch bereits initiiert hat.