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preparatory:AB 170475

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-18

Wortprotokoll

Das Gesundheitswesen ist primär Sache der Kantone, und es gibt verschiedene Kantone, welche bereits einige Anstrengungen in der Digitalisierung der Gesundheitsdaten vorgenommen haben und auf dem Weg zum elektronischen Patientendossier sind. Es ist daher richtig, wenn bei einer Finanzierung auch die Kantone in die Pflicht genommen werden.

Mit dem elektronischen Patientendossier, also mit diesem neuen Bundesgesetz, schaffen wir die gesetzliche Grundlage für eine Verbundaufgabe, eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen für die Einführung dieses elektronischen Patientendossiers. Beide sind zusammen mit Leistungserbringern in der Pflicht, damit das elektronische Patientendossier erfolgreich werden kann. Wenn beide Verantwortung übernehmen, ist es auch richtig, dass sowohl der Bund wie auch die Kantone mitfinanzieren und dass die Beteiligung der Kantone an die Bundesunterstützungen geknüpft wird.

Die CVP/EVP-Fraktion wird diese Finanzierung, wie sie von Bundesrat und Ständerat vorgeschlagen ist, unterstützen. Wenn Frau Schenker auf die Sparpakete der Kantone hinweist, dann muss ich ihr natürlich zu bedenken geben, dass wir auch in diesem Rat noch Sparpakete diskutieren werden: Dieses Argument für die einseitige Finanzierung durch den Bund sticht also nicht.

Die CVP/EVP-Fraktion hat auch keine Bedenken gegenüber einer Mitfinanzierung durch Dritte: Das ist im Sinne einer guten Private Public Partnership eine gute Sache. Es geht ja nicht um die Weitergabe von Daten, sondern es geht um Investitionen in eine Technik zur Optimierung des Gesundheitswesens, für eine bessere Qualität und für die Effizienzsteigerung. Wir sehen nicht ein, weshalb da Dritte von einer Mitfinanzierung ausgeschlossen werden sollten.

Die CVP/EVP-Fraktion wird also alle Minderheitsanträge ablehnen und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen.