Hess Lorenz · Nationalrat · 2015-03-18
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2015-03-18
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der BDP-Fraktion, hier der Mehrheit zu folgen. Es soll eine besondere Versicherungsform für Patientinnen und Patienten geschaffen werden, die sich zu einem elektronischen Patientendossier entschliessen. Dieser Ansatz ist grundsätzlich löblich, hat aber mehrere Haken. Grundsätzlich werden dem System dadurch mehr Mittel entzogen und es werden mehr Rabatte gewährleistet werden müssen. Schlussendlich trägt dies zu einer zusätzlichen Entsolidarisierung bei - und damit wird ein der Krankenversicherung zugrundeliegender Gedanke infrage gestellt. Und das nur, weil sich jemand zum elektronischen Patientendossier entschlossen hat - das ist der entscheidende Punkt! Rein durch den Entschluss, den eine Patientin, ein Patient oder eben eine Versicherte, ein Versicherter - es muss nicht unbedingt zwingend ein Patient sein - fällt, ein elektronisches Patientendossier anzulegen, hat er oder sie faktisch noch nichts zu einer Kostensenkung beigetragen. Die Frage ist klar: Wenn bei späterer Behandlung, vielleicht nach vielen Jahren, dann tatsächlich davon profitiert werden kann, käme das dem System wieder zugute. Es ist aber sehr wahrscheinlich hier nicht das richtige Mittel am richtigen Ort.
Ein Grund, den Minderheitsantrag abzulehnen, ist nicht die Datensicherheit. Das ist kein Grund, diese Idee hier abzulehnen. Sonst hätten wir bei der Behandlung der vorherigen Artikel ja auch nicht dafür sein können, dass sich Dritte an den Kosten beteiligen können - da wurde auch mit der Datensicherheit argumentiert. Diese ist gewährleistet und kein Grund, um hier den Minderheitsantrag abzulehnen. Es geht aber insgesamt darum, das System nicht unnötig zu verändern und nicht unnötige Administration seitens der Versicherer zu verursachen, mit einer Wirkung, die nicht absehbar ist.
Aus diesen Gründen ist der Minderheitsantrag abzulehnen. Ich bitte Sie, dieser Aufforderung zu folgen.