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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-18

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-18

Wortprotokoll

Ich möchte zu diesen sieben Minderheitsanträgen, die ja unterschiedliche Themenbereiche betreffen, kurz Stellung nehmen.

Zuerst zum Minderheitsantrag Aeschi Thomas zu Absatz 1 von Artikel 11, "Auslagerungen": Ich möchte Sie bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Mit der Bestimmung, wie wir sie vorschlagen, soll verhindert werden, dass Tätigkeiten einer Finanzmarktinfrastruktur an Dritte ausgelagert werden, welche nicht adäquat beaufsichtigt werden. Ich meine, es ist zwingend, dass man diese Lösung vorsieht. Sie dient nicht nur der Stabilität des Finanzsystems, sondern auch dem Schutz der übrigen Marktteilnehmer und der Anleger. Es wäre absolut nicht sachgerecht, wenn die Bestimmung nur für systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen, also nicht für Börsen, nicht für Transaktionsregister, gelten würde. Ich möchte Sie entsprechend bitten, diesen Antrag abzulehnen und hier bei der Mehrheit zu bleiben.

Zum Minderheitsantrag Schelbert zu Artikel 20 Absatz 2: Auch hier bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Finanzmarktinfrastrukturen haben in der Regel keinen direkten Kontakt zu Endanlegerinnen und -anlegern, dies im Gegensatz zu Banken und Effektenhändlern. Die Problematik, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems zu Interessenkonflikten bei den Mitarbeitenden führen kann, spielt hier nur sehr untergeordnet, wenn überhaupt, eine Rolle. Vor diesem Hintergrund ist es nicht angebracht, gerade ins Finanzmarktinfrastrukturgesetz eine ausdrückliche Bestimmung zur Ausgestaltung des Vergütungssystems aufzunehmen. Wenn eine solche notwendig wäre, wäre sie in der Ausführungsgesetzgebung bezüglich der Finma vorzunehmen.

Zu Artikel 30 Absatz 2: Hier weicht der Mehrheitsantrag von dem, was Ihnen der Bundesrat vorgeschlagen hat, ab, aber nur im Text der Bestimmung. Wir haben nämlich in unserer Botschaft ausführlich dargelegt, dass das, was die Mehrheit Ihnen vorschlägt, eben gelten soll. Insofern können wir auch hier der Mehrheit zustimmen. Gemäss Kommissionsmehrheit sollen der algorithmische Handel, der Hochfrequenzhandel und vergleichbare Handelspraktiken ausdrücklich im Gesetzestext verankert werden. Wir führen in der Botschaft aus, dass diese Bestimmung gemäss Entwurf des Bundesrates nach unserer Meinung so zu verstehen ist. Wir sind daher der Auffassung, dass Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit durchaus zustimmen können.

Zum Minderheitsantrag Matter zu Artikel 32 Absatz 4: Ich möchte Sie bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Handelsplätze verfügen in der Regel nicht über Informationen, welche die Endanleger betreffen. Ausnahmsweise verfügen sie über solche Informationen, und dann ist es zur Aufdeckung von marktmissbräuchlichem Verhalten notwendig, dass diese Daten ausgetauscht werden können; allerdings nur, wenn die gesetzliche Geheimhaltungspflicht von den ausländischen Handelsüberwachungsstellen eingehalten wird, wenn also kein Missbrauch der Daten stattfinden kann. Selbstverständlich ist das die Prämisse.

Zum Minderheitsantrag Jans zum Einleitungssatz von Artikel 35 Absatz 2: Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen. Der Aspekt des Anlegerschutzes ergibt sich bereits aus Absatz 2 Buchstabe b. Es ist unseres Erachtens unnötig - vor allem könnte es auch zu Unklarheiten führen -, ihn im Einleitungssatz nochmals zu erwähnen. Auch den Zusatz, wonach dem volkswirtschaftlichen Nutzen der Effekten Rechnung zu tragen ist, bitte ich Sie, nicht aufzunehmen. Wir sind nämlich der Auffassung, dass der Nutzen einer Effekte eine subjektive Einschätzung der Anlegerinnen und Anleger ist und es an sich nicht Sache der Börse sein kann, diesen Entscheid anstelle von Anlegerinnen und Anlegern zu treffen.

Zum Minderheitsantrag Aeschi Thomas zu Artikel 39 Absatz 2 betreffend die Meldepflicht: Auch diesen Antrag bitte ich Sie abzulehnen. Wir haben in den Entwurf des Bundesrates die Zuständigkeit der Finma aufgenommen, so, wie es im geltenden Recht geregelt ist. Wir haben hier in Bezug auf [PAGE 484] die Konkretisierung der Meldepflicht also eigentlich das geltende Recht aufgenommen.

Es ist auch richtig, dass hier die Finma zuständig ist. Was würde sonst geschehen? Der Bundesrat müsste bei der Finma die entsprechenden Informationen einholen und dann gestützt auf die Unterlagen der Finma die notwendigen Vorkehrungen treffen. Das macht sicher keinen Sinn. Gerade wenn man für Deregulierung und Abbau von unnötigen Prozessen ist, ist hier wirklich der Ort, um zu sagen: Hier soll die Institution zuständig sein, welche die notwendige Kompetenz dazu hat, wie es ja auch heute geregelt ist. Im Übrigen ist es so, dass die Finma-Verordnungen dieselbe Rechtsverbindlichkeit haben wie eine Bundesratsverordnung, ein Anhörungsverfahren durchlaufen und auch in allen drei Amtssprachen in der Systematischen Rechtssammlung publiziert werden. Damit haben Sie hier also die entsprechende Regelung.

Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen und sich daran zu erinnern, dass Sie immer über Deregulierung und Vereinfachung von Verfahren diskutieren: Hier können Sie einen wichtigen Schritt dazu machen.

Zum Antrag der Minderheit Schelbert zu Artikel 44 Absatz 1: Ich bitte Sie, auch diesen Antrag abzulehnen. Ein absolutes Verbot von Eigengeschäften wäre unverhältnismässig. Wir sind der Auffassung, dass der Kundenschutz dadurch gewährleistet werden kann, dass der Betreiber bei der Tätigung von Eigengeschäften sicherstellen muss, dass die Kundeninteressen umfassend gewährleistet sind. Das können wir auch tatsächlich so machen, wie wir es hier mit der bundesrätlichen Fassung von Artikel 44 vorgeschlagen haben.

[VS]