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Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2015-03-19

Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-19

Wortprotokoll

Die Artikel 145 bis 147 nehmen Themen auf, bei denen tatsächlich, wenn es irgendwo in der Administration um Fahrlässigkeit geht - vielleicht aufgrund von Überlastung, der man ausgesetzt ist, oder auch aufgrund von Systemfehlern -, allenfalls zum Beispiel eine Meldepflicht verletzt werden kann. Das ist heute bereits schon so, und heute wird das auch intern geahndet, sprich, es gibt dazu Disziplinarverfahren, und auch die Finma hat im Fall von Instituten, in denen sie das feststellt, selbstverständlich Möglichkeiten. Wenn sie sieht, dass das systematisch passiert, kann sie auch das Institut büssen bzw. dem Institut Auflagen machen. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter selber erhält oft intern, wie ich es vorher gesagt habe, einen Verweis. Wenn es dann sehr grobfahrlässig und mehrfach passiert, muss sie oder er sogar mit dem Entzug der Arbeitsstelle rechnen.

Wir wären das erste Land, das für solche Fälle von Fahrlässigkeit Strafen und Bussen vorsehen würde. Ich habe mich auch bei der Finma informiert, ob es wirklich auch dort die Meinung sei, dass man das tun solle. Bei der Finma ist man der Meinung, dass genüge, was heute schon geahndet und geregelt wird.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.