Aeschi Thomas · Nationalrat · 2015-03-19
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-19
Wortprotokoll
Wie Sie gehört haben, wurde der jetzige Antrag der Minderheit de Buman im Verlauf der Beratung in der Kommission durch den Bundesrat eingebracht. In der Kommission hat der Bundesrat diese Artikel wie folgend begründet: Obwohl zurzeit keine Notwendigkeit für die Schaffung einer rechtlichen Grundlage bestehe, schlage man aufgrund der Diskussion über die Spekulation mit Nahrungsmitteln diese beiden Gesetzesanpassungen vor. Das ist eine höchst widersprüchliche Argumentation, welcher ich beim besten Willen nicht folgen kann. Des Weiteren liegt zur Initiative "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!" noch keine Botschaft vor, und ausserdem sind diese neuen Artikel des Bundesrates nicht in die Vernehmlassung geschickt worden. In unseren Augen widerspricht dieses Vorgehen dem Grundsatz von Treu und Glauben und verletzt das Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren sowie die bundesrätliche Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren.
Die SVP-Fraktion lehnt diese Gesetzgebung auf Vorrat ab. Wir sind der Meinung, dass die Schweiz in Bezug auf Positionslimiten für Warenderivate nicht ein weiteres Mal der internationalen Gemeinschaft vorauseilen, sondern zuerst die Formulierungen der Ausführungsbestimmungen in der EU und in den USA abwarten soll. Sollten solche Geschäfte im Ausland tatsächlich mit einer Positionslimite versehen werden, hätte die Schweiz noch genügend Zeit, um eine allfällige Gesetzesanpassung hier im Rat zu debattieren.