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Bieri Peter · Ständerat · 2015-03-11

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-11

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, den Antrag auf Rückweisung abzulehnen und dann auch die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Vorweg ist anzumerken, dass es sich bei der Milchkuh-Initiative um eine reine Initiative zur Umverteilung von Steuergeldern handelt. Insofern kann man sie als eine reine Finanzvorlage betrachten; es hat sich auch in der vorberatenden Kommission gezeigt, dass nicht ein einziges Mitglied unserer Kommission sich für diese Initiative begeistern kann. Ich muss Ihnen sagen, Herr Germann, mich erstaunt es etwas, dass Sie als Mitglied der Finanzkommission, die auch die finanzpolitische Verantwortung für diese Bundeskasse trägt, einer solchen Initiative zustimmen wollen, ohne dass Sie mit einem einzigen Satz gesagt hätten, wo Sie dann die 1,5 Milliarden Franken einsparen wollen. Gerade wir als Mitglieder der Finanzkommission tragen eine grosse Verantwortung für eine ausgeglichene Bundesrechnung, und deshalb sollten wir vorsichtig sein, wenn wir solche Begehren stellen.

Ich bin der Meinung, dass der NAF, so, wie er jetzt vom Bundesrat konzipiert ist, einen viel breiteren Ansatz verfolgt. Es geht dort einerseits um die zukünftige Ausgestaltung des Fonds, etwas, das in der Milchkuh-Initiative nicht einmal enthalten ist. Und es geht andererseits darum, die zukünftige Entwicklung der Strasseninfrastrukturen auf eine neue Verfassungs- und Gesetzesbasis zu stellen. Das ist ein ganz anderes Konzept. Deshalb hat ja der Bundesrat im NAF ein strategisches Entwicklungsprogramm für die Nationalstrassen vorgesehen. Das heisst, es wird dort auch gesagt, was dereinst fertiggestellt, was neu gebaut und was erweitert werden soll. Sowohl die Vertreter der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz wie auch diejenigen der Finanzdirektorenkonferenz haben anlässlich der Hearings betont - und hier zitiere ich den Präsidenten der Finanzdirektorenkonferenz - diese Initiative sei weder ausgewogen noch fair, dafür aber sehr einseitig, und sie führe zu gewaltigen Kollateralschäden bei den öffentlichen Haushalten. Das ist das Fakt, und das sollten wir, insbesondere die Mitglieder der Finanzkommission, uns auch zu Herzen nehmen.

Wenn nun eine Initiative mit derart einseitigen Forderungen daherkommt, kann sie nicht realistisch als Verhandlungspfand in die bundesrätliche NAF-Vorlage eingebracht werden, ausser, und das ging bei den Hearings bei jedem Votum der Initianten hervor, um sie als sogenanntes Druckmittel in der Hinterhand zu behalten. Bei den Hearings ist jeder Votant darauf zu sprechen gekommen. Die Milchkuh-Initiative kann für einen Parlamentarier, der sich für eine vernünftige Finanzpolitik von Bund und Kantonen verantwortlich zeigt, nie als Alternative dienen. Die Initianten haben bei den Hearings auch nicht im Geringsten den Eindruck erweckt, dass sie - im Gegensatz zu den Initianten der damaligen VCS-Initiative - bereit wären, ihre Initiative zugunsten der bundesrätlichen Vorlage fallenzulassen, obwohl sie zum damaligen Zeitpunkt bereits die Eckwerte der NAF-Vorlage kannten. Im Gegenteil, sie haben die vom Bundesrat im Februar 2014 präsentierte NAF-Vorlage als - hier zitiere ich aus den Unterlagen, die uns die Initianten mitgegeben haben - "Ohrfeige" bezeichnet. Es wird von einem Raubzug auf das Geld der Strassenbenützer gesprochen. Auch nach Verabschiedung der NAF-Vorlage durch den [PAGE 141] Bundesrat hat sich das Initiativkomitee derart unversöhnlich geäussert, indem es die vom Bundesrat anbegehrte bescheidene Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags als - und wiederum zitiere ich das Pressecommuniqué - "völligen Unsinn" bezeichnete. Wer derartige Töne anschlägt und Haltungen einnimmt, gleichzeitig aber bei jedem Votum gebetsmühlenartig fordert, die Milchkuh-Initiative müsse der bundesrätlichen NAF-Vorlage, die ja nach Meinung der Initianten grösstenteils danebenliegt, gegenübergestellt werden, muss sich nicht wundern, wenn dies bei uns zur Überzeugung führt, dass wir die beiden offensichtlich unversöhnlichen Konzepte zeitlich und sachlich sauber auseinanderhalten wollen. So weit zur Begründung, warum man die Sache separat behandeln soll.

Nun zur eigentlichen Vorlage: Der Name "Milchkuh-Initiative" als Populärausdruck für die Volksinitiative "für eine faire Verkehrsfinanzierung" ist bekanntlich von den Initianten selbst gewählt worden. Ich habe mir in Analogie darauf erlaubt, das Postulat 14.3105 mit dem Titel "Milchkuh-Initiative. Von welchen Bauern frisst die Kuh das Gras?" einzureichen. Darin bat ich den Bundesrat, aufzuzeigen, wo er bei einer Annahme der Initiative 1,5 Milliarden Franken, das sind etwa 5 Prozent der nicht gesetzlich gebundenen Ausgaben des Bundes, einsparen würde. Der Bundesrat ist meinem Anliegen nachgekommen und hat in der Botschaft in Abschnitt 4.2 approximativ aufgezeigt, in welchen staatlichen Aufgabenbereichen die Einsparungen erfolgen müssten. Der Kommissionspräsident hat daraus zitiert.

Zu Recht hat in der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen auch die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes gesagt, dass diese Initiative zu einem finanzpolitischen Debakel führen würde. Ich glaube, eine solche Aussage haben wir ernst zu nehmen. Die zentrale Schwachstelle dieser Initiative liegt mit Bestimmtheit in der Umlagerung von Bundesgeldern in dieser Höhe. Würden die Kürzungen linear umgelegt, müssten sämtliche anderen Bereiche ein Sparprogramm in dieser Höhe in Kauf nehmen. Nimmt man die rechtlich gebundenen Ausgaben davon aus, ergeben sich in den volatilen Bereichen Sparübungen von 5 Prozent. Sie müssten also jedem Bauern, jedem Lehrer, jedem Forschenden erklären, warum er 5 Prozent weniger Einkommen respektive Gelder erhalten soll.

Auch die rechtliche Grundlage der Mineralölsteuer und des Mineralölsteuerzuschlages, aber auch der LSVA oder der Autobahnvignette ist bereits angesprochen worden. Für alle diese Ausgaben haben wir eine Verfassungsgrundlage! Volk und Stände haben Ja dazu gesagt, dass wir diese Gelder so und nicht anders verwenden. Wenn also behauptet wird, diese Gelder würden falsch oder "widerrechtlich", wie gesagt worden ist, eingesetzt, muss ich dem entgegenhalten: Wir leben in einem Rechtsstaat, wir haben für alle diese Ausgaben eine Verfassungsgrundlage, und entsprechend werden diese Fragen im Detail in unseren Gesetzen geregelt.

Auch der Vorwurf der Querfinanzierung ist absolut inakzeptabel, denn mit den Geldern, die aus der Mineralölsteuer oder aus der LSVA stammen und die in den öffentlichen Verkehr gehen, werden die Strassen massiv entlastet, und damit ist der Verkehr auf unseren Strassen flüssiger und leistungsfähiger geworden. Ich kann das am Beispiel meines Kantons zeigen: Wir haben eine sehr leistungsfähige Stadtbahn, die quer durch den Kanton führt. Seit wir diese Bahn haben, kann man auf der Strasse wieder fahren und hat keine permanenten Staus mehr. Es ist ein Verdienst von Bahn 2000, dass wir fähig wurden, eine moderne Stadtbahn einzurichten, die die Strasse massiv entlastet. Wir könnten noch so viele Strassen bauen, das würde zu nichts dienen, wenn wir nicht den öffentlichen Verkehr hätten, der diese Strassen massiv entlasten kann.

Es ist auch gesagt worden, Automobilisten müssten permanent mehr bezahlen. Effektiv ist es so, dass sowohl Mineralölsteuer wie Mineralölsteuerzuschlag seit vielen Jahren nicht mehr erhöht worden sind und dass der Verbrauch je gefahrenen Kilometer heute aufgrund der modernen Technik massiv zurückging. Bei den Benutzern des öffentlichen Verkehrs ist das ganz anders. Wir haben mit der Fabi-Vorlage entschieden, dass die Benutzer des öffentlichen Verkehrs in Zukunft 300 Millionen Franken pro Jahr mehr beitragen sollten. Die Benutzer des öffentlichen Verkehrs haben ihren Teil geleistet, währenddem die Belastung der Automobilisten seit vielen Jahren nicht mehr angestiegen ist.

Ganz merkwürdig finde ich es auch, wenn die Initianten sagen, der Verkehr leiste 9,5 Milliarden Franken Beiträge, und dabei die Mehrwertsteuer mit einrechnen. Mehrwertsteuer bezahlen wir auf allen Produkten, mit einem tieferen oder einem höheren Satz. Es ist wahrscheinlich noch keinem Bäcker in den Sinn gekommen, die Mehrwertsteuer wieder in seine Backstube zurückzufordern - bloss weil die Mehrwertsteuer aus seinem Produkt generiert wurde. Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die vorbehaltlos geschuldet wird und dann zuhanden unserer Bundesbedürfnisse eingesetzt wird. Deshalb ist es auch nicht statthaft, die Mehrwertsteuerausgaben hier mit einzurechnen.

Aufgrund all dieser Überlegungen bin ich der Meinung, dass man die beiden Vorlagen sauber auseinanderhalten soll. Erstens soll man die Sache trennen, und zweitens - ich glaube, das habe ich nun lange genug erklärt - ist die Übung, die mit der Milchkuh-Initiative veranstaltet wird, für unsere Bundeskasse eine absolut untragbare Lösung.