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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-11

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-11

Wortprotokoll

Ich möchte dem gerne etwas entgegnen. Gerade weil es einen sehr breiten Ermessensspielraum gibt und von der Aufsicht nur ein Missbrauch bei der Berechnung erfasst werden kann, müssen Sie definieren, was pflichtwidriges Ermessen und was Missbrauch ist. Der Bereich ist sehr weit, und bis man wirklich einen Missbrauch feststellen kann, braucht es sehr viel. In diesem Bereich wird die Aufsicht einen allfälligen Missbrauch feststellen, aber es gibt auch einen Graubereich, in dem ein Ermessensspielraum besteht. Wenn man diesen etwas eingrenzen will, braucht es eine gesetzliche Grundlage. Die Aufsicht kann das nicht machen.

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