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Galladé Chantal · Nationalrat · 2015-03-04

Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-04

Wortprotokoll

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates empfiehlt nach eingehender Vorprüfung mit 17 gegen 7 Stimmen und 0 Enthaltungen, die Volksinitiative "Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule" abzulehnen.

Was will diese Initiative? Gemäss dem Initiativtext soll die Sexualerziehung in der alleinigen Verantwortung der Eltern stehen. Unterricht zur Prävention von Kindsmissbrauch soll ab dem Kindergarten erteilt werden können, allerdings sollen sexualkundliche Inhalte verboten werden. Das ist eigentlich so, wie wenn Sie über Landwirtschaftssubventionen sprechen müssten, ohne Wörter wie "Kuh" oder "Milch" zu gebrauchen. Sexualkundeunterricht wäre nur freiwillig, man könnte sich also dispensieren lassen; er wäre frühestens ab dem neunten Altersjahr möglich und dürfte nur noch durch die Klassenlehrperson erteilt werden. Obligatorischer Unterricht zur Vermittlung von Wissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung wird durch die Initiative zwar erlaubt, sofern er ausschliesslich von der Biologielehrperson vermittelt wird, aber erst ab dem vollendeten zwölften Altersjahr. Die Teilnahme an weiter gehendem Sexualkundeunterricht muss freiwillig sein. Auslöser für diese Initiative, das haben Sie wahrscheinlich mitbekommen, waren diese sogenannten Sexboxen und polemische Berichterstattungen und Behauptungen rund um deren Verwendung.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat die Volksinitiative vorgeprüft und dabei das Initiativkomitee angehört. Ausserdem hat sich die Kommission über die Meinung der Kantone informieren lassen sowie verschiedene Expertinnen und Experten angehört. Die Kommission teilt zwar die Meinung der Initiantinnen und Initianten, dass die sexuelle Erziehung ein sehr sensibles Thema ist und grosse Sorgfalt verlangt, dennoch verweist die Mehrheit der Kommission auf die problematische Umsetzung der Initiative. Der Sexualkundeunterricht, der in der Schweiz seit Jahren an der Volksschule erteilt wird, ist ein wirksamer Schutz vor sexuellen Übergriffen, vor sexuell übertragbaren Krankheiten und vor Teenagerschwangerschaften, und er trägt zur körperlichen Integrität der Kinder sowie zur Chancengleichheit bei. Die Kommissionsmehrheit lehnt diese Volksinitiative aus strukturellen und inhaltlichen Gründen ab.

Der Eingriff in die kantonale Hoheit lässt sich nicht rechtfertigen. Bereits heute liegt die primäre Verantwortung für die sexuelle Aufklärung ja bei den Eltern, wie das die Initiative fordert. Aber mit zunehmendem Alter der Kinder tritt der allgemeine Bildungsauftrag der Schule neben das alleinige Erziehungsrecht der Eltern. Dieser Bildungsauftrag ist zentral für die Chancengleichheit. Die Initiative verhindert eine wirksame Prävention. Gleichzeitig reduziert sie die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler. Zum Schutz vor sexuellem Missbrauch, Ansteckung mit HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen sowie ungewollter Schwangerschaft kommt einer alters- und entwicklungsgemässen Information und Sexualaufklärung eine bedeutende Rolle zu. Sie kann nur im Rahmen des Grundschulunterrichts für alle gleichermassen wahrgenommen werden. Der öffentliche Bildungsauftrag steht mit dem Erziehungsrecht der Eltern nicht im Widerspruch, sondern ergänzt diese primäre Erziehungskompetenz.

Zur heutigen Praxis: Wie gesagt liegt die primäre Verantwortung für die Sexualerziehung heute schon bei den Eltern. Basierend auf dem allgemeinen Bildungsauftrag der Schule und aus Gründen der Chancengleichheit ergänzen ein stufengerechter Sexualkundeunterricht gegen Ende der Primarschule und ein Präventionsunterricht ab dem Kindergarten die elterliche Sexualerziehung. In der Schweiz wird seit Jahren sexualkundlicher Unterricht an Primar- und weiterführenden Schulen erteilt, der sich am Entwicklungsstand der Kinder und der Jugendlichen orientiert. Er beginnt meist gegen Ende der Primarschule und wird auf der Sekundarstufe I dann fortgesetzt. An dieser Praxis ändern auch der Plan d'études romand, der Lehrplan 21 und der Lehrplan des Kantons Tessin nichts.

Ich komme jetzt zu den problematischen Forderungen der Initiative und zu den Überlegungen der Kommissionsmehrheit. Mit Artikel 11 Absatz 4 wird die Möglichkeit eingeräumt, Unterricht zur Prävention von Kindsmissbrauch zu erteilen, jedoch ohne Sexualkunde. Es sind aber keine Modelle denkbar, wie man eine wirkungsvolle Missbrauchsprävention machen kann, ohne gewisse Dinge beim Namen zu nennen. Um Kinder wirkungsvoll vor Missbräuchen schützen zu können, ist es einfach so, dass sie z. B. ihre Geschlechtsteile benennen können müssen. Sonst können sie im Falle eines Missbrauchs auch nicht darüber reden; das wird schwierig.

Hinsichtlich des im Initiativtext festgehaltenen Alters stellt sich das Problem, dass sich Schülerinnen und Schüler bei Vollendung des neunten beziehungsweise zwölften Altersjahres in unterschiedlichen Klassen befinden können. In der Regel haben Sie in einer Schulklasse etwa drei Jahrgänge. Wenn Sie die Alterslimite, die gesetzlich dann ja vorgegeben ist, einhalten möchten, haben Sie ein Problem, diese Klassen zu unterrichten. Entweder würden die einen sehr spät aufgeklärt, oder Sie müssten die anderen immer irgendwohin rausschicken. Das heisst, dass dies praktisch nicht durchführbar ist, auch mit den Dispensationen nicht, die möglich sein sollen. Die Initianten, die angehört wurden, konnten uns auf diese Problematik keinen praktischen Ansatz zur Umsetzung der Vorgabe liefern.

Die Einschränkungen nach Artikel 11 Absatz 5 gelten auch für die berufsbildenden und die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II, mit anderen Worten für alle Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Das heisst, der Sexualkundeunterricht würde auch auf dieser Stufe erschwert oder verunmöglicht.

Die vorgeschlagene Regelung könnte zur Folge haben, dass körperlich geschlechtsreife zwölfjährige Schülerinnen und Schüler überhaupt erstmals ausserhalb des Elternhauses in Kontakt mit Fragen der Fortpflanzung und Entwicklung kommen. Da heute die Pubertät früher einsetzt als noch vor einigen Jahrzehnten, wären also Beispiele denkbar, wo Mädchen ihre ersten Monatsblutungen bekommen, ohne zu wissen, was mit ihrem Körper geschieht oder was die genauen biologischen Abläufe sind. Ich glaube nicht, dass Sie so etwas befürworten würden.

Bereits der Titel der Initiative ist missverständlich. So spricht die Initiative von "Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule", wobei der Begriff "Sexualisierung" sowohl mit Pornografie als auch mit Aufklärung in der Schule sowie mit Sexualkundeunterricht während der Schule gleichgesetzt wird. Damit ist unklar, was die Initiantinnen und Initianten unter Sexualisierung verstehen. Wir haben in der [PAGE 102] Kommission mehrfach nachgefragt, aber die anwesenden Initianten konnten uns diesen Begriff auch nicht erklären oder sagen, was sie damit genau meinen.

Es gibt noch ein weiteres Problem. Wenn der Unterricht nur durch die Klassenlehrperson erfolgen darf und später dann durch die Biologielehrperson, wird es unmöglich, dass man externe Fachpersonen beizieht, zum Beispiel eine Ärztin oder einen Arzt für die ganzen medizinischen Aspekte. Es wird nicht möglich sein, gewisse Sequenzen des Unterrichts nach Geschlechtern getrennt durchzuführen, obschon es nicht unüblich ist, dass man das bei dieser Thematik so macht. Ich habe diese Thematik selber an Berufsfachschulen unterrichtet, und es macht durchaus Sinn, gewisse Fragen geschlechtergetrennt zu besprechen. Das können Sie aber mit dieser Auflage nicht mehr machen. Das heisst, auch hier wird durch diese Initiative ganz tief in den Unterricht, die Methodik und die Möglichkeiten eingegriffen.

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Annahme dieser Initiative für die Kinder verheerend wäre. Sie wäre verheerend für den Missbrauchsschutz, für die Schule und für die Chancengleichheit. Sie ergäbe auch Probleme bei der Umsetzung. Die Initiantinnen und Initianten wissen zur Umsetzung auch nicht viel zu sagen.

Der Sexualkundeunterricht an der Schule funktioniert. Diese Initiative will ein Problem lösen, das gar nicht existiert.

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