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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2015-03-04

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-04

Wortprotokoll

Als Co-Präsident des Initiativkomitees möchte ich Ihnen kurz erläutern, wie es zu dieser Volksinitiative kam, und ich möchte einige Unwahrheiten, die in der Botschaft des Bundesrates auftauchen und die jetzt auch mehrmals wiederholt, aber dadurch nicht wahrer wurden, richtigstellen.

Der Bundesrat behauptet in seiner Botschaft, Auslöser der Initiative seien irreführende Medienberichte gewesen. Das ist nicht wahr: Die Medienberichte waren zutreffend, die Basler Sexboxen des Jahres 2011 enthielten pornografische Bilder. Diese wurden vom Erziehungsdepartement Basel-Stadt nach Protesten der Bevölkerung entfernt. Die Arbeitsanweisungen zuhanden der Lehrpersonen waren nicht alters- und nicht kindgerecht und mussten ebenfalls überarbeitet werden. Der Sexualkundeunterricht war und ist noch immer mit Lehrplan und mit Lernzielen vorgesehen, der Unterricht war und ist weiterhin obligatorisch. Als Basler Eltern für ihre Kinder im Kindergarten und in der Primarschule Gesuche um Dispensation von diesem Sexualkundeunterricht einreichten, wurden diese Gesuche abgewiesen. Dagegen rekurrierten die Eltern, allerdings bisher ohne Erfolg. Gleichzeitig haben sie eine Initiative lanciert und mit 110 000 Unterschriften zustande gebracht.

Der Bundesrat behauptet weiter in seiner Botschaft, weder Bildungsbehörden noch Schulen würden obligatorischen Sexualkundeunterricht im Kindergarten anstreben. Auch das stimmt nicht. Es geht auch nicht nur um den Kanton Basel-Stadt, denn die schweizweite Einführung von obligatorischem Sexualkundeunterricht ab dem Kindergarten ist in den Strategiepapieren des BAG vorgesehen, nämlich im Grundlagenpapier "Sexualpädagogik und Schule" und im Nationalen Programm HIV und andere übertragbare Infektionen 2011-2017.

Fälschlicherweise behauptet der Bundesrat weiter, die Volksinitiative sei gegen den Sexualkundeunterricht und habe zum Ziel, die Sexualerziehung unter die alleinige Verantwortung der Eltern zu stellen. Das trifft ebenfalls nicht zu. Die Volksinitiative erlaubt Folgendes ausserhalb der Verantwortung der Eltern: freiwilligen Sexualkundeunterricht ab dem neunten Altersjahr und obligatorischen Sexualkundeunterricht im Biologieunterricht ab dem zwölften Altersjahr. Zudem - und das darf man nicht vergessen - sieht die Volksinitiative erstmals explizit ab dem Kindergarten einen Unterricht zur Prävention gegen den Kindsmissbrauch vor.

Der Bundesrat behauptet weiter, die Aussage, dass Kinder im Rahmen des sexualkundlichen Unterrichts mit pornografischem Material geschockt würden, entbehre jeglicher Grundlage. Auch das ist falsch - die Inhalte der Basler Sexbox waren tatsächlich fragwürdig. Bilder aus der Basler Sexbox für Kindergartenkinder haben zum Beispiel den sexuellen Höhepunkt thematisiert. Bei einer anderen Übung wurde ein Tuch über ein Kind gelegt, und dann durften alle anderen [PAGE 114] Kinder die Geschlechtsorgane des zugedeckten Kindes abtasten - das ist eine Sauerei.

Als die Basler Eltern Prospekte mit den Bildern aus der Sexbox für "Kindergärteler" offen an die Haushalte in Basel-Stadt versenden wollten, hat die Schweizerische Post das verweigert mit der Begründung, sie dürfe keine Werbung mit pornografischem und anstössigem Inhalt versenden. Diese Bilder waren aber für unsere Kindergartenkinder gut genug.

Der Bundesrat behauptet weiter, dass ihm keine relevanten wissenschaftlichen Studien bekannt seien, die Schädigungen von Kindern aufgrund des sexualkundlichen Unterrichts in der Grundschule vermuten lassen würden. Richtig ist vielmehr Folgendes: Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die den Nutzen von frühem Sexualkundeunterricht belegen. So sagt beispielsweise der schon zitierte Professor Largo, Fachbuchautor Erziehung, dass das Grundlagenpapier "Sexualpädagogik und Schule" des BAG unwissenschaftlich sei.

Der Bundesrat behauptet in seiner Botschaft zur Volksinitiative, die eingereichte Volksinitiative behindere eine wirksame Prävention. Fachlich korrekt ist vielmehr: Kinder benötigen keinen Sexualkundeunterricht zur Prävention von Kindsmissbrauch. Professor Largo sagt dazu, dass es in den ersten sechs Primarklassen überhaupt keinen Sexualkundeunterricht braucht.

Zusammenfassend lässt sich Folgendes sagen: Die Botschaft des Bundesrates enthält unwahre und irreführende Aussagen. Dadurch wird die Initiative in ein falsches Licht gestellt. Durch die Volksinitiative gibt es neu sinnvolle und moderate Leitplanken für den Sexualkundeunterricht. Die Volksinitiative sieht neu einen Präventionsunterricht gegen Kindsmissbrauch vor. Sie schützt die kleinen Kinder vor grenzverletzendem Sexualkundeunterricht, und sie stärkt die Rechte der Eltern bei der Sexualerziehung ihrer Kinder.

Ich bitte Sie deshalb, zum Wohle der Kinder unseres Landes dieser Volksinitiative zuzustimmen.