AB 170891
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-03-04
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Bortoluzzi, Schweizer Minister sind vielfältig einsetzbar!
"Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule": ein sehr sensibles und gesellschaftlich wichtiges Thema. Der Bundesrat misst diesem Thema auch grösste Bedeutung zu. Das führt mich auch dazu, Herr Nationalrat Frehner, zu sagen, dass sich der Bundesrat gegen den Vorwurf verwahrt, dass es in der Botschaft Fehlinformationen gebe. Im Kern richtet sich die Initiative gegen jeden obligatorischen Sexualkundeunterricht in der Volksschule. In Ihrer vorberatenden Kommission, der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, wurde die Initiative deutlich zur [PAGE 121] Ablehnung empfohlen. Nach einer umfassenden Anhörung war die Diskussion vor allem, und das ist mir wichtig, von Vertrauen in die sexualkundlichen Unterrichte in den verschiedenen Kantonen geprägt. Dieser allgemeine Bildungsauftrag der Volksschule wird offenbar breit unterstützt und auch anerkannt, und das zu Recht, denn er ist ein hohes Gut und für die Chancengerechtigkeit in unserem Land fundamental. Kein Kind soll übermässig benachteiligt sein, nur weil es vielleicht in ein schwieriges Umfeld hineingeboren wurde. Alle Kinder brauchen möglichst wirksamen Schutz vor sexuellen Übergriffen. Das wurde heute Nachmittag immer wieder gesagt, und ich glaube, das ist einer der Punkte, in denen man sich über alle Kreise hinweg einig ist.
Was will die Volksinitiative genau? Die Volksinitiative verlangt, dass nur Unterricht zur Prävention von Kindsmissbrauch, also ohne Sexualkunde ab Kindergarten, dass freiwilliger Sexualkundeunterricht ab dem neunten Altersjahr und obligatorischer Unterricht zu Themen der menschlichen Fortpflanzung und Entwicklung ab dem vollendeten zwölften Altersjahr erteilt werden dürfen. Die Initiative bewirkt damit das generelle Verbot eines obligatorischen Sexualkundeunterrichts bis zur Volljährigkeit. Faktisch reicht das Verbot in die Sekundarstufe II, also ins Gymnasium und in die Berufsbildung, hinein.
Man kann sicher geteilter Meinung sein, wenn es darum geht, ob eine konkrete Lehrplangestaltung und eine unterrichtsorganisatorische Frage überhaupt in den Grundkatalog der Bundesverfassung gehören. Klar ist, dass die Initiative Ziele bekämpft, die weder von den Bildungsbehörden noch von den Schulen angestrebt werden. Bereits heute gibt es im Kindergarten und bis gegen Ende der Primarschule keinen obligatorischen Sexualkundeunterricht und keine Aufklärung im eigentlichen Sinn.
Damit komme ich zur Frage, wem welche Rolle zusteht, wem das primäre Erziehungsrecht zukommt und wem der Bildungsauftrag. Für einen Passus in der Bundesverfassung, demzufolge Sexualerziehung Sache der Eltern sein soll, gibt es keine Notwendigkeit, denn das primäre Erziehungsrecht und somit auch die primäre Verantwortung für die Sexualerziehung der Kinder und Jugendlichen liegen bereits heute bei den Eltern. Das ist in keiner Weise infrage gestellt. Mit zunehmendem Alter der Kinder tritt dann der allgemeine Bildungsauftrag der Schule neben das Erziehungsrecht der Eltern. Die Kantone tragen im Rahmen ihrer in der Bundesverfassung verankerten Schulhoheit die Verantwortung hierfür. Die kantonalen und regionalen Lehrpläne orientieren sich in allen Kantonen am Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen. Der Bundesrat spricht der Volksschule in diesem Zusammenhang ausdrücklich sein Vertrauen aus. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Volksschule ihrer Aufgabe nicht angemessen nachkommen würde. Sollten sich im Einzelfall Missstände ergeben, würde die Volksschulbehörde über geeignete Mittel verfügen, um die nötigen Massnahmen zu ergreifen.
Was wären die Konsequenzen der Volksinitiative? Die Konsequenzen der Volksinitiative wären nach Einschätzung des Bundesrates gravierend, und dies vor allem für die Kinder und Jugendlichen, die alle unter dem besonderen Schutz der Bundesverfassung stehen. Die Forderungen der Volksinitiative erschweren oder verunmöglichen beispielsweise bewährte Formen des Sexualkundeunterrichts oder des Unterrichts zur Prävention von sexuellen Missbräuchen, von sexuell übertragbaren Krankheiten oder von Jugendschwangerschaften. Man sollte sich vor Augen führen, dass das bestehende System dazu beiträgt, dass die Quote der Jugendschwangerschaften in der Schweiz im internationalen Vergleich tief ist. Die Erteilung von Sexualkundeunterricht durch externe Fachpersonen, wie z. B. Ärztinnen oder Ärzte, würde durch die Initiative verunmöglicht.
In der Diskussion der vorberatenden Kommission stiess die Initiative auch aus Gründen der schwierigen Umsetzbarkeit auf Ablehnung. Die problematischen schulorganisatorischen Konsequenzen der Initiative sind in der Botschaft ausführlich dargestellt. Sie sind ein klarer Eingriff in die kantonale Schulhoheit.
Fazit: Eine Annahme der Volksinitiative würde eine wirksame Prävention verhindern und die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler vermindern. Ein generelles Verbot eines obligatorischen Sexualkundeunterrichts liefe dem Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit zuwider. Zudem greift die Initiative - ich sage es noch einmal - unnötig in die kantonale Schulhoheit ein.
Ich bitte Sie deshalb, der Einschätzung des Bundesrates und Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.