Lexipedia

Bieri Peter · Ständerat · 2015-03-12

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-12

Wortprotokoll

Das war mein Vorschlag, den ich in die Kommission eingebracht habe, nachdem ich mich umgesehen und umgehört hatte, wie in den einzelnen Musikschulen die Tarife angesetzt werden. Ich habe mich jetzt zu Absatz 1 geäussert.

Nun aber zu Absatz 2: Hier erachte ich, dass die nun von der Kommissionsmehrheit beantragte Lösung wesentlich besser ist, indem nicht einfach der nicht gut interpretierbare Begriff der Einkommen von Familien verwendet wird. Was ist ein Familieneinkommen? Nicht die Familie, sondern der Vater oder die Mutter haben ein Einkommen, oder anderweitige Unterhaltspflichtige können Einkommen ausweisen. Ich habe aber nicht den Begriff des Einkommens verwendet, sondern den Begriff der wirtschaftlichen Situation. Es gibt durchaus Situationen, in denen die Einkommen gering, aber gewaltige Vermögen vorhanden sind. Es macht keinen Sinn, solchen Personen verbilligte Tarife anzubieten. Meine Formulierung lehnt sich übrigens an andere Gesetze an, zum Beispiel an das Stipendiengesetz.

Ich bin überzeugt, dass diese Formulierung aus rechtlicher Sicht klar besser und auch besser interpretierbar ist. Herr Germann, wenn Sie Geld sparen möchten: Mit meinem Vorschlag sparen Sie mehr Geld. Gemäss meinem Vorschlag können Leute mit geringem Einkommen, aber grossem Vermögen nicht profitieren.

Zu einem letzten Punkt in Vorlage 2, der Formulierung "Begabte" oder "besonders Begabte". Hier darf ich Sie einfach bitten, dem Verfassungstext zu folgen. Dort steht in Artikel 67a Absatz 3: "Der Bund legt unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze fest für den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter." Es heisst nicht "musikalisch besonders Begabter". Ich glaube, wir haben hier verfassungstreu zu sein. Deshalb ist der Begriff "besonders" zu streichen.