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Germann Hannes · Ständerat · 2015-03-12

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-12

Wortprotokoll

Wie Sie sehen, stellt meine Minderheit einen Rückweisungsantrag, und zwar folgenden: Die Botschaft sei an den Bundesrat zurückzuweisen "mit dem Auftrag, dem Parlament Finanzbeschlüsse vorzulegen, welche eine Kürzung von 65,1 Millionen Franken gegenüber der Botschaft vom 28. November 2014 vorsehen". Warum diese 65,1 Millionen Franken? Dabei handelt es sich just um jene Grösse, mit der der Bundesrat seinen eigenen und verbindlichen Finanzplan übertrifft bzw. sprengt. Ich finde, es ist in der Verantwortung der Landesregierung, uns einen finanzplankonformen Vorschlag zu unterbreiten.

Es ist mir dann gesagt worden, ich müsse das ausdeutschen, obwohl ich finde, dass das Sache des Bundesrates und der zuständigen Amtsstellen ist, die ja die Botschaft fein säuberlich ausgearbeitet und auch sehr differenziert begründet haben. An dieser Stelle möchte ich das auch ausdrücklich gewürdigt wissen. Ich finde, die Botschaft ist sehr kohärent aufgebaut, es ist alles gut nachvollziehbar. Da geht das Kompliment an den Bundesrat und auch an das Bundesamt für Kultur. Das ist absolut zu würdigen, auch die zentralen Handlungsachsen, die der Bundesrat definiert hat, nämlich z. B. "die materiellen und immateriellen Kulturgüter in der Schweiz erhalten", "ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Kulturangebot fördern", aber auch "den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Vielfalt stärken", "den kulturellen Austausch mit dem Ausland gewährleisten" und "einen Beitrag zur Attraktivität der Schweiz als Bildungs- und Wirtschaftsstandort leisten". Das alles sind hehre Zielsetzungen, hinter die ich mich voll und ganz stellen kann.

Mehr Fragezeichen sind angebracht, wenn es um die Verbesserung der kulturellen Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen geht. Da frage ich mich, ob der Bundesrat doch nicht etwas weit geht. Ich verweise gerne darauf: Kultur ist - das [PAGE 161] sagt auch die Verfassung - primär Sache der Kantone. Eigentlich wird sie nicht beim Bund gelebt, auch nicht bei den Kantonen, sondern letztlich vor Ort in den einzelnen Institutionen. Die befinden sich vor allem in Städten und Gemeinden.

Generell stelle ich mit einer gewissen Besorgnis fest, dass sich der Bund im Bereich der Kultur immer neue Felder zu eigen macht. Da man ja nichts dagegen haben kann, weder auf kantonaler Ebene noch auf Gemeindeebene, wenn von Bundesseite Mittel fliessen, liegt es auf der Hand, dass sich logischerweise niemand aus diesen Bereichen dagegen wehrt.

Ich verweise jetzt aber doch auf den Zahlungsrahmen; das Ganze hat eben auch seinen Preis. Wir wissen: In diesem Jahr werden wir schwierige Budgetverhandlungen haben, im nächsten Jahr möglicherweise ein Sparprogramm auf Bundesebene - und jetzt wollen wir im Kulturbereich eine Steigerung zulassen, die sogar über den Finanzplan des Bundesrates hinausgeht. Der Zahlungsrahmen im Kulturförderungsgesetz, wenn ich ihn mit der Periode 2012-2015 vergleiche, hat ein Wachstum von 35 Prozent. Natürlich wird hier auf die neuen Aufgaben verwiesen; das steht auf Seite 624 der Botschaft, das können Sie nachlesen. Unter anderem wird auf die Volksabstimmung zur neuen Verfassungsbestimmung betreffend musikalische Bildung verwiesen. Damit haben wir einen neuen Verfassungsauftrag erhalten, hinter dem ich übrigens explizit stehe. Das ist der Verweis, mit dem man den Anstieg um 35 Prozent massgeblich begründet.

Wenn man aber dann hingeht und schaut, was bei der musikalischen Bildung wirklich passiert, dann lesen wir auf Seite 608 der Botschaft: "Der Bund fördert die musikalische Bildung gestützt auf Artikel 12 des Kulturförderungsgesetzes bisher mit jährlich rund 500 000 Franken." Es wird dann die neue Verfassungsbestimmung erwähnt, die der Bundesrat umsetzt: "Zur Umsetzung dieser Massnahmen beantragt der Bundesrat für die Förderperiode 2016-2020 Zusatzmittel in der Höhe von 3 Millionen Franken pro Jahr und von 2,3 Millionen Franken im Jahr 2016." Das ist alles andere als umwerfend. Ich frage mich, wie dieser Verfassungsauftrag da wirklich glaubwürdig umgesetzt werden soll. Hier staune ich einfach über die Wachstumsraten: Wenn man fünfmal 3 Millionen Franken rechnet, würde das allenfalls 15 Millionen Franken begründen. Der Zahlungsrahmen steigt aber für die Periode 2016-2019 deutlich mehr, von 101,6 Millionen auf 137,5 Millionen Franken. Leider ist die Lesbarkeit dieser Zahlen etwas schwierig, weil wir neu von einer Vierjahres- auf eine Fünfjahresperiode wechseln, was ich aber natürlich begrüsse.

Wo sind die weiteren massiven Steigerungsraten? Es ist beim Zahlungsrahmen Film. Dort beträgt die Differenz, immer mit der Vierjahresperiode verglichen, plus 17 Prozent. Beim Zahlungsrahmen Kulturgütertransfer sind es plus 7 Prozent. Bei Heimatschutz und Denkmalpflege ist ein Nullwachstum; man kann die Ziele offenbar auch ohne Ausdehnung der Aufgaben erreichen. Beim Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung sind es plus 15 Prozent. Das ist etwas Wichtiges, da sind wir gefordert, nur meine ich, dass das primär Sache der Kantone und der Gemeinden sei; heute ist das auf jeden Fall so. Da brauchen wir nicht den Bund, um in den Kantonen etwas zu bewirken. Beim Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland sind es plus 6 Prozent. Diese Schulen finde ich eine gute Sache für die Schweiz, das ist gerechtfertigt. Bei Pro Helvetia sind es plus 18 Prozent. Wir sind bei Pro Helvetia jetzt auf einem Level von rund 35 Millionen Franken pro Jahr, das werden neu dann über 40 Millionen Franken pro Jahr sein. Auch da gibt es also ein massives Wachstum.

Ebenfalls aus der Tabelle ersichtlich ist ein Plus von 23 Prozent beim Schweizerischen Nationalmuseum. Wir alle wissen, dass beim ehemaligen Landesmuseum Zürich riesige Investitionen getätigt wurden. Es ist eine tolle Einrichtung, sie wurde deutlich vergrössert, sie sorgt auch für einen Schwerpunkt in der Schweizer Kulturpolitik. Daher halte ich das für etwas Positives.

Gesamthaft gibt es ein Plus von 17 Prozent im Vergleich mit der Vierjahresperiode 2012-2015, und das bei einer Teuerung von praktisch null. Da müssen wir uns schon fragen, ob wir die richtigen Signale senden. Immerhin geht es primär um Steuergelder, mit denen wir eine möglichst gute Wirkung zu erzielen haben. Deshalb meine ich, dass der Bundesrat über das Ziel hinausschiesst.

Im Rückweisungsantrag habe ich die 65,1 Millionen Franken explizit angeführt. Es liegen Ihnen aber auch drei Einzelanträge von mir vor. Ich habe sie nicht aus Zwängerei eingereicht, nicht aus Frust darüber, dass ich mit meinem Rückweisungsantrag vielleicht unterliege. Ich fände es einfach besser, wenn der Bundesrat sagen würde, wo er die Prioritätensetzung noch einmal überdenken und den Kredit zurückfahren möchte. In der Kommission bin ich dann aber aufgefordert worden zu sagen, wo ich denn eine Kürzung sähe. Das habe ich jetzt gemacht. Ich werde bei den Bundesbeschlüssen 3, 4 und 9 meine Kürzungsanträge ganz kurz begründen. In der Summe ergeben die drei Anträge eine Kürzung von 65,1 Millionen Franken. Sie entsprechen also just der Kürzung, die ich dem Bundesrat in Auftrag geben möchte.

Wie gesagt wurden diverse neue Kompetenzen geschaffen. Bei der kulturellen Teilhabe beispielsweise, es ist schon angesprochen worden, hat sich der Bund eine neue Förderkompetenz gegeben: "Sie soll es dem BAK ermöglichen, Initiativen und Strukturen zur Förderung der kulturellen Aktivität von Laien (aller Alters- und Bevölkerungsgruppen), zur Kinder- und Jugendkulturarbeit" - eine solche gibt es in den Kantonen und Gemeinden bereits - "sowie zur Verbesserung des physischen, finanziellen und intellektuellen Zugangs zur Kultur zu unterstützen."

Für diese Förderung werden Zusatzmittel in der Höhe von 800 000 Franken pro Jahr verlangt. Das ist ja nicht die Welt, werden Sie sagen. Das macht mir auch nicht Sorgen. Zu denken gibt mir aber die Ausdehnung der Bundeskompetenzen in immer mehr kulturelle Bereiche, die bis jetzt in der Verantwortung der Kantone liegen und eigentlich ganz gut gehandhabt werden können. Eine Möglichkeit wäre es allenfalls, die Kürzung um 65,1 Millionen hier vorzunehmen. Auch wenn Sie das machen, befinden wir uns immer noch im Zahlungsrahmen des Bundesrates, haben wir immer noch eine massive Steigerung, die deutlich über dem Wirtschaftswachstum liegt, und müssen wir die Mittel in den nächsten Jahren bereitstellen und irgendwo sonst abzwacken.

Ich finde es auch gegenüber den verschiedenen Kulturbereichen nicht ganz ehrlich, mit so grossen Rahmenkrediten zu arbeiten, dann aber beim Budget jeweils die eigenen Versprechen nicht halten zu können. Das ist für mich keine glaubwürdige Politik.

Darum mache ich Ihnen beliebt, die Botschaft sei mit diesem klaren Kürzungsauftrag an den Bundesrat zurückzuweisen. Damit verlieren wir auch nicht zu viel Zeit: Das ist absolut möglich, und es ist schnell gemacht, sodass wir diese Kulturbotschaft in der Sommersession definitiv verabschieden können.