Büchel Roland Rino · Nationalrat · 2015-03-10
Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-10
Wortprotokoll
Im Gegensatz zu den Fenstern im Bundeshaus geht es bei meinem Vorstoss um ein typisch schweizerisches Produkt. Es besteht kein Zweifel: Das Fünfrappenstück büsst seine Bedeutung als Zahlungsmittel je länger, desto mehr ein. Trotzdem blähen noch immer 1 176 112 102 Stück dieser Münze die Portemonnaies auf, werden irgendwo gehortet oder landen als Glücksbringer in der Fontana di Trevi in Rom oder in anderen Brunnen. Fragen Sie mich bitte nicht, weshalb Swissmint die Anzahl Münzen so genau kennt. Ich weiss auch nicht, ob diese kleine Münze hier mitgezählt wurde. (Zeigt ein Fünfrappenstück)
Gehen wir gut zehn Jahre zurück: Damals kostete die Prägung der Münze 6 Rappen, also 20 Prozent mehr als ihr eigentlicher Wert. Das belastete die Bundeskasse erheblich. Auch darum wollte der Bundesrat den Fünfräppler abschaffen. Die Herstellungskosten hängen zu einem grossen Teil vom Kupferpreis ab. Die höchsten Preise für dieses Metall wurden übrigens vor etwa vier Jahren bezahlt. Schon Jahre früher sprachen sich zum Beispiel der Dachverband der Wirtschaft, der Vending Verband Schweiz und die SBB für eine "Beerdigung" des Fünfrappenstücks aus. Das hat seine Logik, denn schon damals akzeptierte kein einziger Automat mehr die kleine Münze.
Es ist interessant, die aktuellen Stellungnahmen der grossen Detailhändler in den Medien zu hören und zu lesen. Wenn es den Fünfer nicht mehr gäbe, würde ihre Marge kleiner, heisst es von jener Seite. Die Konsumentenschützer behaupten genau das Gegenteil. Sie wiederholen fast gebetsmühlenartig, dass alles teurer würde. Das ist natürlich ein kompletter Unsinn, denn es ist klar, dass viele Produkte nach der Abschaffung des Fünfräpplers günstiger würden. Was heute Fr. 9.95 kostet, würde Fr. 9.90 kosten und nicht 10 Franken. Hier liegen die Händler durchaus richtig. Ihre Marge würde kleiner, zumindest theoretisch. Warum theoretisch? Schon heute schreiben die beiden Grossverteiler, die vor ein paar Jahren aus Deutschland zu uns gekommen sind, ihre Produkte auf den Rappen genau an. Meistens ist eine Neun zuhinterst. An der Kasse wird dann zusammengezählt und auf den nächster Fünfer gerundet. Neu müsste man einfach auf den Zehner runden. Es gibt schlicht kein Problem.
Trotzdem kann ich den Bundesrat verstehen, wenn er sich auf die Herstellungskosten bezieht. Das Finanzdepartement schrieb am 8. Mai 2013, dass die Herstellung des Fünfräpplers gemäss Swissmint in den Vorjahren jeweils unter fünf Rappen pro Stück gekostet habe. Da die Nationalbank der Swissmint die produzierten Münzen zum Nominalwert abgelte, sei die Herstellung des Fünfrappenstücks für den Bund in jener Zeit kein Verlustgeschäft gewesen. Auch wenn aus finanzieller Sicht kein Anlass für die Ausserkurssetzung bestehe, behalte der Bundesrat die Entwicklung der Vollkosten der Produktion im Auge. Wichtig ist für mich die folgende Zusicherung: Sollten sich die Herstellungskosten wieder für eine [PAGE 247] gewisse Zeit über dem Wert der Münze bewegen, so müssten entsprechende Massnahmen geprüft werden. Diese Massnahmen könnten eine Ausserkurssetzung oder eine Änderung der Materialzusammensetzung sein.
Zum zweiten Punkt meiner Motion, nämlich zum gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen, schreibt das Finanzdepartement: "Bereits im Jahr 2005 führte der Bundesrat eine Anhörung zur Abschaffung des Einrappen- und des Fünfrappenstücks bei betroffenen Kreisen durch. Eine knappe Mehrheit der Anhörungsteilnehmer lehnte indes die Ausserkurssetzung des Fünfräpplers explizit ab; einige Verbände äusserten sich neutral." Das Einrappenstück wurde abgeschafft, das "Fünferli" wurde jedoch nicht ausser Kurs gesetzt. Reformen haben es schwer, Reförmchen offenbar ebenso.
Angesichts der tiefen Rohstoffpreise ist eine Ausserkurssetzung des Fünfräpplers aus Sicht der Bundeskasse derzeit tatsächlich nicht dringend. Wenn die Kosten wieder steigen, wird der Bundesrat, wie er schreibt, die Lage neu beurteilen - ich zähle darauf, geschätzte Frau Bundesrätin.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, verschone ich: Sie werden in dieser eigentlich völlig rationalen, offenbar jedoch sehr emotionalen Sache in diesem Wahljahr keinen Entscheid treffen müssen.
Ich ziehe meine Motion zurück.