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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-02

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-02

Wortprotokoll

Der Präsident der Finanzkommission hat es gesagt: Der Bund übernimmt für den Zeitraum 2011-2017 die Schuldzinsen der IV gegenüber der AHV - so will es das Gesetz. Man hat vereinbart, die Verzinsung dieser Schuld zu einem Satz von 2 Prozent vorzunehmen, was damals ein marktkonformer Zinssatz war. Man hat diese Verzinsung für sieben Jahre berechnet. Man hatte die Möglichkeit, einen variablen Zinssatz zu nehmen, wie das vorher der Fall war: Damals hat die IV ihre Schuld gegenüber der AHV zu einem variablen Swap-Zinssatz verzinst. Die Vereinbarung war, dass der Bund die Schuldzinsen der IV gegenüber der AHV zu einem marktkonformen Zins übernimmt; zwischen der Finanzverwaltung und dem Bundesamt für Sozialversicherungen wurde dann Ende 2010 festgelegt, dass dies 2 Prozent sein sollen.

Was heisst es, wenn Sie das ganze Aufgabengebiet der sozialen Wohlfahrt vom KAP oder von irgendeinem Projekt ausnehmen? Dieses ganze Aufgabengebiet umfasst 22 Milliarden Franken. Das Einzige, was wir vorschlagen, ist, diese Verzinsung nicht einmal auf einen marktkonformen, sondern bloss auf einen korrekten und fairen Zinssatz von 1 Prozent herunterzubringen. Die Ausgaben für den ganzen Sozialbereich, für die soziale Wohlfahrt, belaufen sich auf 22 Milliarden Franken; das ist ein Drittel der gesamten Bundesausgaben. Wenn Sie hier nicht bereit wären, dieses eine Prozent, das mehr als berechtigt ist, ebenfalls einzusparen, würden Sie einen Drittel der gesamten Bundesausgaben völlig von dieser Diskussion ausnehmen - wobei man noch etwas weiter als nur auf 1 Prozent hinuntergehen müsste, wenn man einen im eigentlichen Sinn marktkonformen Zins nehmen würde. Das aktuelle Zinsumfeld kennen Sie.

Wir haben ausgerechnet, wie viel es ausmachen würde, wenn wir hier die Verzinsung zu den heutigen Konditionen berechnen würden. Dabei sehen wir, dass die AHV auch mit der Umsetzung der KAP-Massnahmen die Gewinnerin der Regelung bleiben wird. Der Vierjahres-Swap dürfte gemäss der ursprünglichen Berechnung im Zeitraum 2011-2017 auf durchschnittlich 0,1 Prozent zu liegen kommen - das wäre damals der Fall gewesen, wenn der Bund die Verzinsung nicht zu einem festen Zins, sondern zu variablen Zinssätzen übernommen hätte. Das entspricht kumulierten Zinszahlungen von 128 Millionen Franken. Wenn man also im alten System weitergefahren wäre, hätte man Zinszahlungen von 128 Millionen geleistet. Wie viel hat man aber tatsächlich geleistet? Und wie viel wird man künftig leisten, selbst wenn [PAGE 333] man auf 1 Prozent zurückgeht? Das wären 1,56 Milliarden Franken!

Auch mit dieser kleinen und geringfügigen Kürzung fährt die AHV viel besser als mit der ursprünglichen Regelung 2011. Das war so gewollt, das ist auch unbestritten. Aber es ist nicht so, dass man der AHV eine spezielle Benachteiligung zuteilwerden liesse, wenn man jetzt die kleine Reduktion von 1 Prozentpunkt machen würde. Auf der anderen Seite hilft das uns gerade in den Jahren 2016 und 2017, den Bundeshaushalt mit den gut 120 Millionen Franken etwas zu entlasten. Ich denke, das lässt sich durchaus rechtfertigen. Ich möchte Sie bitten, das zu tun. Ich kann Ihnen auch sagen, wenn man diese Vereinbarung neu machen würde, würde man sie mit Sicherheit anders machen, dessen sind wir uns alle bewusst. Aber wir wollen selbstverständlich nicht rückwirkend, sondern für die nächsten zwei Jahre noch eine kleine, minime Anpassung machen. Eine einprozentige Verzinsung erhalten Sie heute nicht für viele Anlagen - und wir würden hier sogar noch eine Verzinsung von 1 Prozent zulassen.

Ich bitte Sie, diese Massnahme zu unterstützen.

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