Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2015-06-02

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-02

Wortprotokoll

Ich habe am Anfang gesagt, diese Regulierung sei für mich ein Wermutstropfen der Vorlage. Ich bin hier einfach unsicher, ob wir eben eine Regulierung auf Vorrat machen oder etwas, das notwendig ist. Auf jeden Fall hat eben die Diskussion zur Juso-Initiative gezeigt, dass dieser Warenhandel eben gar nicht die entscheidende Rolle spielt, wenn es um hohe Preisschwankungen geht, sondern viel öfter sind es eben Missernten oder Naturkatastrophen oder politische Konflikte. Im Gegenteil sorgen, so unglaublich das tönt, gerade die Termingeschäfte und der Einsatz von Finanzinstrumenten ab und zu für eine Glättung, was ja an sich wünschbar wäre. Aber wir wollen ja diese Diskussion heute hier nicht weiterführen. Es ist nur einfach erstaunlich, wie das Thema jetzt plötzlich in dieser Perfektion aufgetaucht ist.

Ich habe in der WAK noch damit leben können, weil es immerhin in Artikel 116a heisst: "Der Bundesrat kann ..." Es ist also keine Muss-Bestimmung. Wenn man dann aber hört, dass sie für die Äquivalenzanerkennungen nicht notwendig sei, dann kommt das Ganze schon wieder in einem etwas anderen Licht daher. Wir haben ja gesagt, wir müssten dieses Gesetz machen, um internationale Äquivalenz zu haben, das sei die Voraussetzung, damit unsere Player auf dem Markt mitmischen könnten. Nun existieren aber keinerlei internationale Standards zu Positionslimiten. Ich weiss nicht, ob es dereinst welche geben wird. Man hat in der EU zwar Diskussionen geführt, auch in den USA, aber eine Lösung ist nicht vorhanden. Darum kann ich schon nachvollziehen, wenn die Minderheit argumentiert, es sei eine Gesetzgebung quasi auf Vorrat oder - wie wir uns doch auch gerne immer wieder mal vorwerfen - vorauseilender Gehorsam gegenüber den internationalen Forderungen, die dann in der Schweiz getreulich umgesetzt werden und andernorts nicht. Schnellschüsse sind nie gut, die sollten wir im gesetzgeberischen Prozess nicht machen. Auf jeden Fall müsste man in irgendeiner Form eine Vernehmlassung durchführen, bevor man die Bestimmung nachher in Kraft setzt. Wie gesagt, es ist eine Kann-Bestimmung. Das entschärft vielleicht das Ganze etwas. Doch meine Bedenken sind deswegen nicht zerstreut.

Die Handelsplätze haben ja die Möglichkeit, auch über Selbstregulierung allenfalls für die gehandelten Derivate Positionslimiten festzulegen. Allerdings gehen Experten davon aus, dass globale Positionslimiten für sämtliche [PAGE 348] Terminbörsen gar nicht zu bewältigen wären. Das scheint mir in diesem Licht dann doch etwas weitgehend. Ich bin auf jeden Fall froh, wenn sich der Nationalrat noch einmal kritisch mit dieser Ergänzung auseinandersetzt. Sie ist ja jetzt neu, und sie wird in der Differenzbereinigung sicher noch einmal behandelt werden.

Aber ich würde das gern noch einmal von Ihnen hören, Frau Bundesrätin: Ist die Äquivalenzanerkennung nötig, ist sie tatsächlich gefordert? Auf welche Standards stellt man ab, wenn es schon welche gibt? Das ist für mich nicht klar. Gäbe es hier allenfalls auch die Möglichkeit, eine Bestimmung für eine Selbstregulierung der Branche zu machen, wenn diese Derivate jemals in der Schweiz gehandelt würden? Das ist ja ein Problem: Wir machen ein Gesetz für etwas, was in der Schweiz gar nicht stattfindet. Darum sind hier schon Fragezeichen geblieben.

Ich danke für eine Klärung und werde mich nachher entscheiden, ob ich mich der Minderheit anschliesse oder nicht.

Germann Hannes · Ständerat · 2015-06-02 | Lexipedia | Lexipedia