Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-06-02
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-02
Wortprotokoll
Das sind jetzt die berühmten Positionslimiten, die vom Bundesrat nachträglich in dieses Gesetz eingespiesen worden sind. Sie [PAGE 346] waren nicht Gegenstand der Vernehmlassung, und das ist ein Schönheitsfehler. Aber wenigstens geht es bloss um eine Kompetenzdelegation: Es werden damit also keine Positionslimiten eingeführt, sondern der Bundesrat erhält lediglich die Möglichkeit, das gegebenenfalls zu tun. Und die Frau Bundesrätin hat uns versichert: Wenn das eines Tages passieren sollte, würde man selbstverständlich ein Vernehmlassungsverfahren durchführen.
Worum geht es? Ich glaube, das gehört auch zu "gouverner, c'est prévoir": Wenn man sieht, dass am Horizont ein Problem auftaucht, erwarte ich von einer Regierung, dass sie alles vorkehrt, um dieses Problem möglichst frühzeitig zu lösen. Das hat die Regierung getan, indem sie uns diese Artikel unterbreitet hat. Es ist klar, dass international entsprechende Bemühungen im Gange sind. Wenn die Schweiz keine Regelungen hat, besteht die Gefahr, dass entsprechende Geschäfte plötzlich in die Schweiz kommen. Das wäre ein Reputationsrisiko. Wir haben ja mit ein paar Finanzplatzproblemen bereits einmal erfahren, was für Probleme so etwas auslösen kann. Werden diese Positionslimiten in den entsprechenden Systemen - EU oder USA - tatsächlich eingeführt, haben wir wieder ein Äquivalenzproblem. Irgendwie verspricht man sich allein von dieser Kompetenznorm im Gesetz schon eine gewisse präventive Wirkung, nämlich dass diese Sachen gar nicht in die Schweiz kommen und dass man, wenn sie kommen würden, allenfalls intervenieren könnte.
Jetzt zur Angst von Kollege Germann, dass man durch die Hintertüre die Juso-Initiative umsetzen wolle: Die Frage, ob das so sei, haben wir gestellt. Wir haben in der Anhörung vom 19. Mai 2015 allen Anhörungsteilnehmern die Frage zu diesen Positionslimiten gestellt, und zwar im Zusammenhang mit der Behandlung der Juso-Initiative. Die Juso-Leute haben relativ dezidiert gesagt, diese Regelung sei in keinster Art und Weise ein Ersatz für ihre Initiative. Sie finden also nicht, dass ihre Initiative so auf kaltem Weg realisiert wird.
Ich würde Ihnen dringend empfehlen, der Mehrheit zu folgen. Die Alternative wäre, dass wir in einem halben oder in einem Jahr wieder einmal in einer Nacht-und-Nebel-Aktion auf Druck der entsprechenden Branche legiferieren müssten, und das, weil die Äquivalenz nicht mehr gegeben wäre und weil wir plötzlich Probleme des Marktzugangs, der Reputation usw. hätten. Wir könnten hier vorausschauend legiferieren.
Und noch einmal: Sobald dann die Sache wirklich scharf geschaltet wird, würde man ein normales Vernehmlassungsverfahren machen. Man würde mit den betroffenen Marktteilnehmerinnen und -teilnehmern auch diese Definition der Limiten vornehmen. Ich sehe da eigentlich auch kein Problem bezüglich Einhaltung von Verfahrensspielregeln, zumal wir diese normalerweise einhalten. Das Vernehmlassungsverfahren kann man in so einem speziellen Fall ausnahmsweise auch erst machen, wenn das Gesetz wirklich scharf geschaltet wird.
Ich bitte Sie deshalb, noch einmal in Übereinstimmung mit der Mehrheit der Kommission zu stimmen. Das Ergebnis war wie gesagt 9 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen.