Altherr Hans · Ständerat · 2015-06-02
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-02
Wortprotokoll
Ich möchte Sie auf eine Perle hinweisen, die wir in der Redaktionskommission gefunden haben. Ich verstehe diese Bestimmung nicht, es ist Artikel 92 Absatz 3, und lese sie deshalb vor: "Als Nichtfinanzielle Gegenparteien gelten Unternehmen, die nicht Finanzielle Gegenparteien sind." Wir haben in der Redaktionskommission darüber diskutiert, ob diese Bestimmung überhaupt nötig ist. Es wurde uns gesagt, sie sei nicht nur nötig, sondern sogar wichtig - worauf wir kapitulierten. Die Bestimmung bleibt also so im Gesetz stehen, nach dem Motto, das ich dazu auch schon genannt habe: "Wenn es nichts nützt, so schadet es doch auch nicht." Diese Bestimmung ist für mich etwa so bedeutsam, wie wenn man sagen würde: "Nichtvelofahrer sind Menschen, die nicht Velo fahren." (Heiterkeit)