Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-08
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-08
Wortprotokoll
Ich stütze mich nicht auf den Bericht ab, sondern auf die Geschichte der Sparkasse Bundespersonal, die 1951 gegründet wurde. Sie ist eine Kasse des Bundes, sie ist nicht eine Bank im Sinne der Bankenverordnung. Es wurde heute gesagt, sie sei eine Bank - sie ist aber keine Bank. Sie ist eine Kasse des Bundes, seit 1951. Sie macht nichts anderes als sparen und zahlen, sie übt keine anderen Bankgeschäfte aus.
Ich teile die Auffassung von Herrn Ständerat Hösli insofern, als man diese Kasse heute nicht ins Leben rufen würde, wenn es sie nicht schon gäbe; das ist so. Aber es gibt sie, sie funktioniert seit gut sechzig Jahren, und sie funktioniert gut, ohne irgendwelche Probleme. Sie ist für den Bund eine gute Mittelbeschafferin, wenn Sie so wollen, in einem stabilen, verlässlichen Investorensegment. Sie ist für den Bund mindestens nichts Nachteiliges, wenn man es so sagen kann.
Es ist auch nicht so, dass der Nutzen schwindet und die Risiken steigen. Ich sehe das nicht so. Die Risiken sind in den letzten Jahren nicht gestiegen. Wenn Sie andere Geldaufnahmen machen müssen, haben Sie mindestens gleich viele Risiken. Die Kosten sind relativ bescheiden - im Vergleich zu den Kosten, die Sie hätten, wenn Sie bei Dritten Geld aufnehmen müssten. Von daher ist alles, denke ich, in einem Gleichgewicht.
Im Übrigen führen wir diese Diskussion nur, weil wir festgestellt haben, dass die Sparkasse seit 1951 keine Gesetzesgrundlage hat. Sie funktioniert perfekt, ohne irgendein Problem. Aber wir haben gesagt, es könne nicht sein, dass sie ohne Gesetzesgrundlage im eigentlichen Sinn weitermachen könne. Darum haben wir im Rahmen dieser Diskussion eine Bestimmung für das Finanzhaushaltgesetz vorgesehen. Ich denke, das ist notwendig. Wenn man schon ein solches Instrument wie diese Sparkasse hat, muss man eine gesetzliche Grundlage dafür haben.
Für mich stellt sich nur die Frage: Ist es richtig, um des Änderns willen etwas zu ändern, was wir ohnehin schon haben? Das wurde von Herrn Ständerat Graber gesagt. Noch einmal: Diese Sparkasse funktioniert ohne Probleme, zum Vorteil des Bundes, zum Vorteil auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn Sie das Institut auflösen oder rückgängig machen würden, würde das nichts anderes bringen als Kosten. Im heutigen Zeitpunkt einfach Kosten zu verursachen, ohne ein besseres Resultat zu haben als heute, lohnt sich nicht.
Deshalb möchte ich Sie bitten, diese Sparkasse bestehen zu lassen, aber auf einer gesetzlichen Grundlage.