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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2015-06-03

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-03

Wortprotokoll

Wir haben in der Kommission in der zweiten Bearbeitung dieses Thema nicht mehr gross diskutiert. Wir haben uns grundsätzlich dem Ständerat angeschlossen. Es ist hier einfach die Frage, wer bei einem Verstoss bezahlen soll. Der Beschluss des Ständerates hat den Vorteil, dass die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, sich beim Verkaufspersonal durchzusetzen, damit solche Verstösse nicht vorkommen. Damit wird der Druck erhöht, dass dies ständig wieder gemacht und überprüft wird und dass auch neu instruiert wird, wenn neues Verkaufspersonal eingestellt wird.

Kollege Gmür ist der Meinung, dass die Personen zuvorderst am Verkaufspunkt verantwortlich sind, weil sie letztlich entscheiden und diese Anforderung überprüfen müssen. Man kann das mit dem Strassenverkehrsgesetz vergleichen. Ein Transportunternehmer zahlt grundsätzlich bei Verkehrsregelverletzungen die Bussen auch nicht. Ob dieser Vergleich nun passend ist oder nicht, müssen Sie selbst entscheiden.