Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-12-05
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-12-05
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, auf das Geschäft einzutreten, den Antrag Kunz abzulehnen und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.
Ich halte mich angesichts der bevorstehenden Feierlichkeiten kurz und repetiere deshalb nicht speziell, was in der Botschaft sehr deutlich nachzulesen ist. Aber immerhin erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass Angehörige der Armee, die an Einsätzen zur Friedensförderung im Ausland teilnehmen, seit Inkraftsetzung des revidierten Artikels 66 des Militärgesetzes ab 1. September dieses Jahres bei Bedarf als ganze Einheit bewaffnet werden können. Dem hat das Volk nach eingehender Diskussion zugestimmt - mit einer Mehrheit übrigens, die so deutlich ist, dass es daran nichts zu rütteln gibt. Wenn ich sehe, was mit viel schwächeren Mehrheiten in der letzten Zeit politisch alles gemacht wird, bin ich hier auf der sicheren Seite.
Auf der Basis dieser neuen gesetzlichen Grundlage soll nun das Mandat der Swisscoy in der Kosovo-Force über die Befristung des 31. Dezember dieses Jahres hinaus bis Ende 2003 verlängert werden. Über den Inhalt des Auftrages und über die Ausrüstung gibt die Botschaft in aller Klarheit Auskunft. Die Umsetzung aller Optimierungsmassnahmen, die jetzt geplant wird, soll etappiert erfolgen. Auf diese zeitliche Etappierung kamen wir zwingend, weil ausbildungs- wie auch rekrutierungstechnische Gründe dies erfordern. Es hat also nichts damit zu tun, dass man am Sinn dieses Auftrages zweifeln würde, sondern damit, dass militärische Aufträge verantwortungsvoll zu erteilen sind und nur dann erteilt werden, wenn die Grundlagen hierfür effektiv vorhanden sind. Vergessen wir nicht: Über 80 Prozent der Swisscoy-Leute sind Milizangehörige.
Die Umsetzung dieser Optimierungsmassnahmen setzt eine Aufstockung des Swisscoy-Kontingentes auf maximal 220 Personen voraus. Die Kosten werden sich wegen der vorgesehenen Optimierung auf Anfang Oktober 2002 von 33 Millionen Franken für 2002 auf 37,5 Millionen Franken im Jahre 2003 erhöhen.
Wenn hier die Vermutung geäussert wird, dass der Einsatz sinnlos geworden sei, erlaube ich mir den Hinweis, dass der Einsatz - Sinn und Zweck - ständig auf Notwendigkeit und auch auf Zweckmässigkeit hin überprüft wird. Ein voraussichtlich schrittweiser Rückzug wird kommen, aber dieser muss auf den Aufbau und die Stabilisierung der Infrastruktur des gesellschaftlichen Lebens in Kosovo abgestimmt sein.
Die ersten freien Parlamentswahlen in Kosovo vom letzten November haben es nur allzu deutlich gemacht: Auch eine demokratisch legitimierte Führung ändert zurzeit nichts am Umstand, dass die Befugnisse dieser Regierung beschränkt sind. Die Aussenpolitik, die Verteidigung wie auch die Sicherheit bleiben vorerst bis auf weiteres in der Kompetenz der Uno-Übergangsverwaltung (Unmik). Der politische Status Kosovos bleibt immer noch offen, das heisst, Kosovo befindet sich in einer Art Schwebezustand.
Solange diese Ungewissheit dauert und die KFOR dort zwingend gebraucht wird, solange müssen wir uns mit dem Gedanken der Fortführung unseres Swisscoy-Einsatzes auseinander setzen. Das will nicht heissen, dass wir keine entsprechende Rückzugsstrategie haben. Wir führen tatsächlich keine Endlos-Missionen durch.
Zu einzelnen hier aufgeworfenen Fragen: Ich kann vorweg bestätigen, Herr Mario Fehr, dass die ausserparlamentarische Kommission, wie sie von uns in Aussicht gestellt worden ist, mit Frau Haering in der nächsten Woche eine entsprechende Sitzung abhalten wird, um das Mandat zu finalisieren. Hier sind wir daran, dieses Versprechen einzulösen. Ich bin überzeugt, dass das im beidseitigen Interesse liegt.
Ein Zweites, Herr Schlüer: Tatsächlich beschleicht auch mich eine gewisse staatsbürgerliche Beklemmung. Denn immerhin: Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass das, was die Armee hier tut, auf der Verfassung beruht. Die drei Armeeaufträge, wie sie vom deutschsprachigen Referenten zitiert wurden, sind in der Verfassung niedergeschrieben, und das, was formell hier durch die Optimierung der Bewaffnung gestattet wird, beruht auf rechtskräftiger und vom Volk sanktionierter Gesetzgebung. Dass man jetzt hier praktisch sagt, wenn man 15 Monate warten könne, habe es den Sinn und Zweck verloren, ist insoweit widersprüchlich, als ich wahrscheinlich die Frage nicht stellen dürfte, ob Herr Schlüer denn damit einverstanden wäre, wenn wir diese Angehörigen der Armee sofort entsprechend bewaffnen würden.
Wenn hier gesagt wird, dass die Truppe nur zur Zusammenarbeit zugewiesen sei, finde ich es etwas eigenartig, wenn man dann bis aufs Letzte bekämpft, dass die Schweiz allenfalls langfristig die Verantwortung für einen eigenen Raum bekommt. Denn genau das wäre dann die Voraussetzung, dass es nicht so wäre.
Sie sehen also: Hier wird mit eigenartiger Argumentation ein vom Volk akzeptiertes Konzept bekämpft. Ich gebe zu, dass immer wieder zu überprüfen ist, ob und inwieweit dieser Auftrag fortzuführen ist. Deshalb, Herr Cuche, bin ich auch mit einem Antrag der SiK-SR einverstanden, dass der Bundesrat über Sinn und Zweck dieser Einsätze regelmässig orientiert. Dann werden sich die beiden Kammern auch ausserhalb eines ordentlichen Verlängerungsbeschlusses darüber aussprechen können, wie sich dieser Einsatz bewährt und welche Optimierungsmassnahmen sich allenfalls im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen zivilen und notwendigerweise militärischen Mitteln ergeben würden.
Zum Antrag Kunz: Wenn der Auftrag bereits Ende des Jahres 2002 auslaufen würde, hiesse das, dass wir bereits in der Frühjahrssession wieder darüber bestimmen müssten, denn der jetzige Auftrag läuft aus. Wenn wir ihn nahtlos fortführen wollten, dann hiesse das, dass wir im Februar und März mit der Ausschreibung beginnen müssten, dass anschliessend eine Rekrutierungsphase folgen würde - 80 Prozent, wie gesagt, sind Milizsoldaten, sie stehen in zivilen Arbeitsvertragsverhältnissen und müssen anschliessend kündigen -, dass wir etwa im August mit der Ausbildung beginnen könnten und dann ein Einsatz im Oktober möglich wäre. Deshalb sind wir auch gezwungen, jetzt einen Entscheid zu haben. Wenn der Antrag Kunz Sinn machen soll, dann muss das Parlament jetzt ablehnen. Es nützt wenig, dann zu verlängern oder im Frühjahr nochmals darüber zu diskutieren.
Nach Auffassung des Bundesrates ist der Einsatz nach wie vor nötig, er ist auch sinnvoll, die Bewaffnung entspricht der bisherigen Konzeption, indem wir als Dienstleistungseinheit im Einsatz stehen. Es wird keine Auftragsveränderung zur Folge haben. Aber um hier den Auftrag korrekt ausführen und unsere Milizsoldaten schützen zu können, brauchen wir diesen zusätzlichen Sicherungszug.
Ich bitte Sie deshalb, einzutreten und dem Antrag der Kommission zuzustimmen.