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Ritter Markus · Nationalrat · 2015-06-03

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-03

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecher haben den Werdegang des Gesetzes, ausgehend von der letzten Beratung im Nationalrat, dargelegt. Diese ist mittlerweile fast zwei Jahre her. Die CVP/EVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, das Konzept, das von der Kommissionsmehrheit beschlossen worden ist, zu unterstützen und gutzuheissen.

Im Januar 2015 hat die WAK-NR beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, ein Ersatzkonzept für die Ausbeutebesteuerung auszuarbeiten. Dieses sollte die Anliegen der Branche erfüllen, aber vor allem auch WTO- und verfassungskonform sein - dass dem nicht so sei, wurde ja gegenüber der Ausbeutebesteuerung immer wieder ins Feld geführt. Das neue Konzept, an dem neben der Alkoholverwaltung auch das Bundesamt für Justiz und das Seco mitgearbeitet hatten, wurde im April 2015 der Kommission vorgelegt und im Mai 2015 von der WAK-NR gutgeheissen. Einem Rückkommensantrag zu dem neuen Konzept wurde von der WAK-SR am 19. Mai ebenfalls zugestimmt.

Das neue Konzept baut auf einer Fehlmengenregelung, auf einer Qualitätsförderung und auf einer Steuerermässigung für Kleinproduzenten in Anlehnung an eine Regelung in der EU auf. Ziel ist es, das Brennereigewerbe zu stärken und den Absatz einheimischer Früchte und Beeren zu fördern. Dies ist von hoher Bedeutung, da sich die Lage der Branche im internationalen Vergleich in den letzten dreissig Jahren dramatisch verschlechtert hat. Wie auf Seite 1328 der Botschaft nachzulesen ist, war bis in die Achtzigerjahre ein Marktanteil im Inland von über 80 Prozent vorhanden. Dieser beträgt heute nur noch 16 Prozent und ist im Abnehmen begriffen. Der Strukturwandel bei den einheimischen Betrieben war über die letzten zwanzig Jahre hinweg massiv. Sehr viele Arbeitsplätze in der Schweiz gingen verloren. Vorhanden sind heute nur noch zehn Grossbetriebe, derweil die Kleinbetriebe weiter ums Überleben kämpfen müssen. Dafür waren auch die jahrzehntelang geltenden rechtlichen Schranken mitverantwortlich, die die Produktion neuartiger Spirituosen, wie zum Beispiel solcher aus Getreide, verboten hatten. Weiter wird in der Botschaft auf Seite 1329 erwähnt, dass Nachbarländer heute die Branche immer noch steuerlich und zum Teil mit Abnahmegarantien privilegieren. Vergleichbare Privilegien wurden in der Schweiz schrittweise abgebaut und sind seit 1999 vollständig aufgehoben.

Die Schweizer Brenner sind auch von Absatzförderungs- und Herstellungsbeiträgen ausgenommen. Bis zu 40 Prozent der in der Schweiz geernteten Kirschen, Zwetschgen und Birnen werden für die Herstellung von Spirituosen verwendet. Der Rückgang des Brennereigewerbes wirkt sich deshalb auch auf den schweizerischen Obstbau aus, was entsprechende Folgen auf die Biodiversität und das Landschaftsbild hat. Seit 1960 sind in der Schweiz mehr als 8 Millionen Hochstammbäume verschwunden. Von den verbleibenden rund 2,3 Millionen Hochstammbäumen sind bis zu 30 Prozent oder 800 000 Bäume gefährdet. Deshalb ist es nun von grösster Bedeutung, dass mit dem von der Verwaltung ausgearbeiteten neuen Konzept dieser Entwicklung Gegensteuer gegeben wird. Damit schaffen wir für unsere Betriebe in dieser Branche keine einseitigen Vorteile, sondern nur in etwa gleich lange Spiesse im Vergleich zu den umliegenden Ländern. Damit kann auch für viele wichtige Arbeitsplätze im ländlichen Raum eine Perspektive geschaffen werden.

Die CVP/EVP-Fraktion wird daher dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen und damit das neue Konzept unterstützen. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun.