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preparatory:AB 171428

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-03

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Kommission will bei dieser Revision finanzielle Einbussen grundsätzlich vermeiden. Die Parität ist nach Berechnungen der Alkoholverwaltung bei einem Steuersatz von 32 Franken pro Liter reinen Alkohols gegeben, dies auch unter Berücksichtigung der Teuerung. Bei einem Steuersatz von 32 Franken pro Liter reinen Alkohols sollten die Einnahmen für den Bund in etwa gleich bleiben. Somit stehen für die Prävention in den Kantonen finanzielle Mittel in etwa gleicher Höhe zur Verfügung. Das ist unseres Erachtens wichtig.

Der Ständerat hat einen tieferen Steuersatz im Gesetz vorgesehen. Doch das beruht auf einem anderen Konzept. Die Minderheit II (Germanier) fordert entsprechend einen tieferen Steuersatz von 29 Franken. Das würde die Branche, die sich in einem schwierigen Wettbewerbsumfeld befindet, entlasten.

Im Auftrag der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, den Steuersatz auf 32 Franken festzulegen.

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