Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-06-03
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-03
Wortprotokoll
Wir haben vier Varianten auf dem Tisch, und die Mehrheit Ihrer Finanzkommission empfiehlt Ihnen, an unserem Beschluss festzuhalten und der Mehrheit zu folgen.
Was sind die Argumente? Ich fasse sie kurz zusammen; wir haben sie alle bereits heute Morgen auch schon gehört.
Nach Meinung der Mehrheit der Finanzkommission sind die ursprünglichen Zielsetzungen, vor allem das Mindestausstattungsziel, bereits in den Jahren 2014 und 2015 erreicht worden. Es gehe jetzt darum, die Solidarität zwischen den Geber- und den Nehmerkantonen aufrechtzuerhalten. Es sei nicht angebracht, die Prinzipien des NFA jetzt zu ändern. Nach Meinung der Mehrheit haben alle Kompromisse, die jetzt vorliegen, Nachteile und sind nicht mechanismuskonform. Auch herrscht bei der Mehrheit die Meinung vor, dass nicht jetzt schon nochmals ein Kompromiss des Kompromisses gesucht und eingegangen werden dürfe. Dafür sei unter Umständen, wenn dann dringend notwendig, die Einigungskonferenz zuständig.
Die Minderheit führt an, man müsse jetzt aufeinander zugehen und dürfe den NFA nicht gefährden. Der Zusammenhalt unter den Kantonen sei sehr wichtig. Beide Seiten müssten nun Haare lassen. Es ist auch von der Minderheit angeführt worden, dass die Spannweite bei der Steuerbelastung nicht reduziert, sondern in den vergangenen Jahren sogar vergrössert worden sei. Und Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich bedeute nicht, dass man zwingend herunterfahren müsse, wenn die angestrebten mindestens 85 Prozent erreicht worden seien.
In der ersten Abstimmung wurde der Antrag Hausammann dem Antrag Siegenthaler gegenübergestellt. Der jetzige Antrag der Minderheit III obsiegte mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Er wurde dann in der zweiten Abstimmung dem Antrag Gschwind gegenübergestellt. Da obsiegte ebenfalls wieder der Antrag Siegenthaler mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Dieser Antrag wurde dann in der dritten Abstimmung dem jetzigen Antrag der Mehrheit gegenübergestellt. Es obsiegte ganz klar letzterer Antrag mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Die Hauptbegründungen der Mehrheit - ich wiederhole sie nochmals - sind, dass man die Gesetzgebung einhalten soll, dass der Mechanismus seit Einführung des NFA allen Kantonen bekannt gewesen ist und dass man jetzt diesen Meccano einhalten muss, um eben auch die Glaubwürdigkeit des Parlamentes aufrechtzuerhalten.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie und fordere Sie auf, der Mehrheit zu folgen.