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Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2015-06-03

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-03

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für eine faire Verkehrsfinanzierung", welche die Initianten vor zwei Jahren am Autosalon lanciert hatten, bekam wie die meisten volkstümlichen Initiativen einen Übernamen: Milchkuh-Initiative. Die Begründung der Initianten: Sie, die Autobesitzer, würden gemolken wie Kühe und stünden trotzdem im Stau.

Das Bild der Milchkuh ist vielleicht nicht ganz falsch. Aber in einem anderen Sinne: Die Milchkuh wird subventioniert, und zwar massgeblich. Was meine ich damit? Mit der Initiative soll die vollständige Zweckbindung von sämtlichen im Strassenverkehr anfallenden Steuern und Abgaben wie Mineralölsteuer und Autobahnvignette in der Verfassung verankert werden, und zwar mit der Behauptung, der Strassenverkehr finanziere sich, im Vergleich zum öffentlichen Verkehr, vollständig selber. Wir alle wissen aber: Das stimmt so überhaupt nicht. Im Gegenteil: Ein sehr ansehnlicher Teil der Kosten des Individualverkehrs wird aus allgemeinen Steuergeldern bezahlt, und zwar auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene. Ich erwähne beispielsweise die Kosten für Unfälle, Installationen zur Strassensicherheit, das Personal der Autobahnpolizei, die Strassenreinigung und vieles mehr. All diese Aufwendungen werden nicht aus den Erträgen der Mineralölsteuer auf Treibstoffen und aus der Autobahnvignette bezahlt. Hinzu kommt das ganze Netz der Gemeindestrassen. Ein grosser Teil der Mittel für die Gemeindestrassen stammt nicht aus Strassengeldern. Davon sprechen die Initianten nicht. Also werden doch die Automobilisten und Automobilistinnen - analog zu den Milchkühen - in hohem Masse subventioniert. Wer nun mit der Forderung daherkommt, dem Strassenverkehr zweckgebunden die Gesamtheit der Erträge aus den Abgaben für die Mineralölsteuer auf Treibstoffen und für die Autobahnvignette zuzuführen, und es in Kauf nimmt, damit ein Riesenloch in die Bundeskasse zu reissen, liegt meines Erachtens völlig daneben.

Die Initianten argumentieren auch mit der Forderung nach Kostenwahrheit. Hierbei stellen sie den individuellen Strassenverkehr dem öffentlichen Verkehr gegenüber, nicht zuletzt unter Beizug der obenerwähnten Unwahrheit des sich selbst finanzierenden Strassenverkehrs. Lassen Sie mich zum Thema Kostenwahrheit das Bild aus einer wissenschaftlichen Studie gebrauchen: Wenn ich mit meinem Fahrrad unterwegs bin, brauche ich dafür im Schnitt 12 Quadratmeter Verkehrsfläche. Dem Auto müssen wir 120 Quadratmeter zur Verfügung stellen. Wenn ich mit dem öffentlichen Verkehr reise, sind es 25 Quadratmeter. Zu praktisch allen Argumenten der Befürworter liessen sich ähnliche Gegendarstellungen anbringen.

Zusammenfassend ist festzustellen: Eine Annahme der Initiative würde der Staatskasse unzumutbare Einbussen bringen. Zudem würde das der koordinierten Verkehrspolitik des [PAGE 855] Bundes nur schaden, weil es ganz klar zur krassen Ungleichbehandlung der Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs auf der einen und der Autofahrerinnen und Autofahrer auf der anderen Seite führen würde.

Ich bitte Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

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