preparatory:AB 171823
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-17
Wortprotokoll
Ich werde zuerst zur Minderheit Schwaab in Artikel 12 Absätze 4 bis 6 sprechen und aus Gründen der Ratseffizienz und aus zeitlichen Gründen das Votum für die Fraktion daran anhängen.
Der Antrag zu Artikel 12 ist auf der Fahne als Minderheitsantrag Schwaab aufgeführt. Aber ich habe den Kommissionsprotokollen entnommen, dass der Antrag von Herrn Lukas Reimann stammt. Ich habe mit Herrn Reimann gesprochen. Ich werde den Antrag trotzdem begründen und unterstütze ihn selbstverständlich auch. Es geht bei diesem Minderheitsantrag um Folgendes: Wenn erhebliche Sicherheitslücken in Systemen entdeckt werden, welche für die Überwachung genutzt werden, soll der Bundesrat den Betrieb des Systems einstellen können, bis die Sicherheitslücken behoben sind. Um Transparenz herzustellen, sollen nebst dem Bundesrat auch der Datenschutzbeauftragte und die Öffentlichkeit informiert werden. Aufgeworfen ist damit die Frage nach der Verpflichtung von Systeminhabern, Sicherheitslücken in ihren Systemen anzumelden. Eine solche Verpflichtung ist ein wichtiger Standard, der eigentlich in allen Zusammenhängen mit dem Datenschutz erwähnt werden sollte.
Wir haben in der Kommission darüber diskutiert, ob sich erstens die Regelung überhaupt am richtigen Ort befindet und ob es zweitens richtig ist, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden soll. Bei erheblichen Sicherheitslücken im System muss reagiert werden. Das ist klar, nur: Wo regeln wir das? Wer wird informiert? Wenn der Minderheitsantrag gutgeheissen wird, hat der Ständerat die Gelegenheit, diese Frage ein zweites Mal zu prüfen. Er hätte die Gelegenheit, [PAGE 1183] die Frage detaillierter zu prüfen, aber eben nur dann, wenn Sie dem Minderheitsantrag zustimmen. Wenn der Ständerat diese Gelegenheit erhalten soll zu prüfen, ob der Ausdruck "Öffentlichkeit" aus der Bestimmung gestrichen werden soll und ob diese Regelung, die wir hier diskutieren, eher im Datenschutzgesetz ihren Platz haben soll als im Büpf oder eventuell im Büpf an anderer Stelle, sollten Sie dem Minderheitsantrag zustimmen. Darum ersuche ich Sie.
Zur Stellungnahme der SP-Fraktion: Wir werden die Minderheitsanträge mehrheitlich ablehnen. Wir werden allerdings den Minderheitsantrag Schwaab, den ich soeben begründet habe, unterstützen. Wir werden auch den Minderheitsantrag Reimann Lukas zu Artikel 32 Absatz 2 unterstützen.