Lexipedia

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2015-06-17

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-17

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinen Minderheitsanträgen zu den Artikeln 21, 22 und 26.

Zuerst zum Minderheitsantrag zu Artikel 21: Was will ich bei Absatz 1 Buchstabe a ändern? Sie sehen, der Bundesrat [PAGE 1184] beantragt, dass das Geburtsdatum von den Fernmeldedienstanbietern in jedem Fall geliefert werden muss. Es ist aber so, dass das Geburtsdatum nicht in jedem Fall vorhanden ist, und zwar dann - das habe ich bei den Betroffenen nochmals abgeklärt -, wenn es ältere Verträge sind. Heute werden ja nur Mobile-Prepaid-Kunden sowie Kinder und Jugendliche erfasst. Bei Verträgen, die schon früher abgeschlossen wurden, ist das Geburtsdatum unter Umständen nicht bekannt. Ebenso, wenn man das Handy zum Beispiel vom Geschäft hat, ist den Telekomunternehmen das Geburtsdatum nicht bekannt, da der Vertragspartner eine Firma ist. Sie würden hier also etwas verlangen, was neu programmiert werden muss, was massive Mehrkosten zur Folge hat.

Bei Buchstabe b wird vom Bundesrat beantragt, dass sämtliche Adressierungselemente zu liefern sind. Auch hier ist es so, dass nicht alle Adressierungselemente gemäss Fernmeldegesetz in Gebrauch sind. Diese Adressierungselemente dienen ja der Identifikation der Dienste und Systeme, die an einer Kommunikation beteiligt sind. Diese technischen Parameter sind sehr umfangreich, und in der Regel benützt ein Fernmeldedienstanbieter nicht alle Adressierungselemente. Darum beantragen wir bei Buchstabe b die Ergänzung "soweit verfügbar". Es geht auch hier wieder darum, die Firmen zu entlasten bzw. ihnen nicht etwas aufzuerlegen, was viel mehr Kosten verursacht.

Ebenso bei Buchstabe d: Der Bundesrat will, dass weitere, von ihm selber bezeichnete administrative, technische und die Identifikation von Personen erlaubende Daten über Fernmeldedienste bestellt werden können. Es ist wichtig, dass wir im Büpf abschliessend definieren, was die Rechte und Pflichten der Anbieter sind, weil es hier auch um Rechtssicherheit geht.

Dann zu Artikel 22: Der Bundesrat spricht in Absatz 4 von Anbietern, die Dienstleistungen von grosser wirtschaftlicher Bedeutung oder für eine grosse Benutzerschaft anbieten. Wir finden, das ist kein Kriterium. Denken Sie an die vielen Start-ups in der Schweiz, denken Sie zum Beispiel eben an Doodle und Threema, Schweizer Internet-Start-ups. Die sprechen eine grosse Benutzerschaft an, haben aber noch keine grosse wirtschaftliche Bedeutung. Ihnen diese neue Pflicht aufzuerlegen, halten wir für unangebracht. Diese Unternehmen müssten in Überwachungsmassnahmen investieren, was ihre Existenz gefährden könnte.

Zuletzt noch zu Artikel 26 Absatz 6: Hier will der Bundesrat Unternehmen, die Dienstleistungen von geringer wirtschaftlicher Bedeutung oder im Bildungsbereich anbieten, von bestimmten Pflichten befreien. Auch diese Formulierung ist zu wenig konkret. Deshalb schlagen wir Ihnen Folgendes vor: Es ist wichtig, dass die Dienstleistungen von Unternehmen, die ausgenommen werden können, von geringer Bedeutung sind für die Aufklärung strafbarer Handlungen. Zudem sollen Anbieterinnen von Fernmeldediensten im Bildungsbereich von bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen befreit werden können. Kleinere Fernmeldedienstanbieterinnen oder Internet-Access-Anbieterinnen gehören zu dieser Kategorie mit geringerer Bedeutung.

Ich bitte Sie, diese Minderheitsanträge zu unterstützen, damit wir Schweizer Internet-Start-ups nicht unnötig belasten, was die Arbeit, vor allem aber was die Kosten betrifft.