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Maier Thomas · Nationalrat · 2015-06-17

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-17

Wortprotokoll

Ich spreche noch kurz für die Mehrheit der grünliberalen Fraktion, die bei Artikel 26 Absatz 5 die Minderheit I (Schwaab) unterstützt, das heisst, sich dafür einsetzt, dass die Frist von sechs Monaten für die Aufbewahrung der Randdaten als absolut ausreichend gilt. Der Mehrwert einer Ausweitung der Speicherdauer ist sehr gering. Vielmehr würde eine Verlängerung bei den Strafverfolgungsbehörden eher zu einer Verlangsamung der Verfahren führen, was ja kaum anzustreben ist. Der direkte Nutzen der Randdaten für die Aufklärung von Verbrechen nimmt nach einigen Monaten stark ab; der grösste Teil der Ermittlungserfolge ist in den ersten drei bis vier Monaten festzustellen. Der Nutzen einer solchen Ausdehnung der Frist ist also so gesehen und auch statistisch beweisbar praktisch gleich null. Die sechs Monate haben sich zudem in der Praxis absolut bewährt.

Dem sehr geringen Nutzen einer Ausweitung stehen, so meinen wir, hohe Kosten gegenüber. Wie Sie wissen, arbeite ich selber in der Informatikbranche. Bei einer Frist von zwölf Monaten müsste man wohl doppelt so viele Daten aufbewahren. Professionelle, redundante, sichere Datenspeicherung inklusive Backup kostet pro Terabyte rasch ein paar Tausend Franken - und hier werden eher Petabyte an Daten generiert werden, nicht Terabyte. Es ist leider nicht vergleichbar, wenn Sie zu Hause für den persönlichen Gebrauch bei Digitec eine Harddisk mit ein paar Terabyte Speicherkapazität bestellen. Zudem bleiben den Behörden ja auch die anderen sowieso noch verfügbaren Daten der Telekomanbieter, die sie als buchhalterische Abrechnungsdaten aufbewahren. Auch diese haben unter Umständen Beweischarakter oder können wichtige Indizienbeweise liefern.

Daher sind in unseren Augen sechs Monate für die Aufbewahrung der Randdaten absolut ausreichend. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der grünliberalen Fraktion, hier der Minderheit I (Schwaab) zu folgen.