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Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-06-17

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-06-17

Wortprotokoll

Ich habe hier zwei Minderheitsanträge zu vertreten. Mit dem ersten, mit meinem Minderheitsantrag V bei Artikel 26 Absatz 5, soll nun die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft werden. Es wurde mir ja, nicht zuletzt von Leuten aus der SP, gesagt, sie seien für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, aber nicht für die Rückweisung. Das ist jetzt der Moment, wo wir handeln müssen, nachdem Sie die Rückweisung nicht beschlossen haben.

Die Argumente über die Vorratsdatenspeicherung wurden ausgetauscht. Ich habe nicht ganz begriffen, was Herr Schwaab meinte, als er vorhin darlegte, warum dieser Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für uns nicht anwendbar und massgebend sein soll. Vor allem habe ich nicht begriffen, was kritisiert wird, wenn wir sagen, der Hauptgrund des Entscheides sei gewesen, dass eine Präventivüberwachung stattfindet, bei der keine Kriterien obwalten, welche Personen nach welchen Kriterien überwacht werden. Wie schon gesagt, entscheidend ist das Moment des Beginns der Überwachung und der Speicherung und nicht das Moment des rückwirkenden Zugriffs auf Daten nach dem richterlichen Entscheid.

Sie wissen, welche Profile über diese Randdaten erstellt werden können. Und nun ist es in der Tat ein Abwägen. Es hat keinen Sinn, jetzt so zu tun, als seien diejenigen, die gegen die Vorratsdatenspeicherung sind, gegen die Verbrechensbekämpfung. Gut, ich würde diese Schiene auch fahren, wenn ich Bundesrat wäre und diese Vorlage zu vertreten hätte; da muss man natürlich mit den Beispielen kommen, die alle im Land dann an einer "Arena"-Sendung hellhörig machen: "Ja gut, wenn ihr die Vorratsdatenspeicherung nicht wollt, dann wollt ihr keine Dschihadisten-Verfolgung, dann wollt ihr die Pädophilie nicht bekämpfen." Aber es ist durch das Gutachten des Max-Planck-Institutes eben gerade nicht nachgewiesen worden, dass über die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich eine effizientere Verbrechensbekämpfung erfolgt.

Die Schweiz hat - obwohl sie die Vorratsdatenspeicherung kennt - gerade in den vorgenannten Bereichen keine grösseren Fahndungserfolge als beispielsweise Deutschland. In Deutschland gibt es heute, nachdem der SPD-Parteichef den Justizminister aus seiner Partei genötigt hat, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen, auch in SPD-Kreisen eine immer breitere Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung. Die ehemalige Justizministerin, eine ausgewiesen liberale Person, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, ist eine der profiliertesten Kritikerinnen dieses Instruments. Es ist eigentlich die gleiche Diskussion, wie wir sie hier führen. Es ist eine Diskussion über die Frage: Welche Eingriffe in den Grundrechtsschutz sind uns potenzielle Verbrechensbekämpfungserfolge wert? Da sagen wir: Es muss schon ein plausibler Nachweis da sein, dass grössere Erfolge möglich sind, bevor wir einem solchen Eingriff zustimmen.

Mein zweiter Minderheitsantrag will die Vorratsdatenspeicherung nicht abschaffen, sondern sie auf drei Monate reduzieren. Das ist gewissermassen die Eventualargumentation. Sie hat auch ein bisschen damit zu tun, dass man sagen kann: Okay, diese Daten werden eh gespeichert, also kommt es jetzt darauf an, wie lange sie gespeichert werden dürfen. Da meinen wir eben, dass drei Monate eine vertretbare Obergrenze sind, ab der die Verhältnismässigkeit nicht mehr gewahrt ist.

Es ist übrigens ein qualitativer Unterschied mit Bezug auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht, ob ich einfach gedankenlos über weiss ich was für Karten und Beteiligungen an weiss ich was für Aktionen von Facebook bis weiss ich wohin mich freiwillig einlogge oder ob ich unabhängig davon, wie ich mich verhalte, dulden muss, dass Daten zugunsten des Staates zwangsgespeichert werden. Das ist ein qualitativer Unterschied; ich bitte Sie, diesen zu beachten. Das macht die Vorratsdatenspeicherung letztlich suspekt. In diesem Sinne war die Frage von Frau Badran bestenfalls gut gemeint, aber sie zielte eben genau an dieser qualitativen Unterscheidung vorbei.

Ich ersuche Sie mithin, hier nun Farbe zu bekennen und entweder die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen oder die Speicherung nur für drei Monate zu bewilligen. Hier zeigt es sich, wer rechtsstaatliche Erwägungen in den Vordergrund stellt und wer nicht. [PAGE 1155]

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