Reimann Lukas · Nationalrat · 2015-06-17
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-17
Wortprotokoll
Ich nehme es vorweg: Die SVP-Fraktion beschloss mit einer Zweidrittelmehrheit, mit 22 zu 11 Stimmen, die Rückweisung dieses Geschäftes zu unterstützen. Der liberale Freiheitsdenker Roland Baader schrieb in seinem bemerkenswerten Buch "Freiheitsfunken": "Das einzig wahre Menschenrecht ist das Recht, in Ruhe gelassen zu werden - von jedem, den man nicht eingeladen hat oder den man nicht willkommen heisst." Genau über dieses Recht debattieren wir heute. Es geht heute nicht darum, ob ein Terrorist überwacht wird oder nicht, sondern es geht darum, ob Sie alle überwacht werden oder nicht. Es geht darum, auch wenn heute das Gegenteil behauptet wurde, ob unbescholtene Bürger bespitzelt werden oder nicht. Nur darum geht es, wenn auf Vorrat alle Daten von allen Bürgern erhoben werden. Zudem gibt es immer wieder Menschen, die über Jahre bespitzelt und beschattet wurden und die am Schluss unschuldig waren und freigesprochen wurden. Denken wir nur an den Fall Holenweger.
Der Staat hat kein Recht, welches die Bürger nicht auch gegenüber dem Staat hätten. Lässt sich der Staat überwachen? Nein! Die Verwaltung beschliesst in Hinterzimmern, der Bundesrat ebenso. Der Staat soll doch die Bürger schützen und sie nicht allgemein verurteilen. Was ist das eigentlich für ein negatives Menschenbild, das hier gepflegt wird? Was ist das für ein Rechtsverständnis, das die Menschen kriminalisiert, bevor sie schuldig gesprochen wurden? Dieses enorme Misstrauen gegenüber den Bürgern seitens des Staates ist absolut unschweizerisch. "Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als Polizeistaat bezeichnen." Dies sagte Ernst Benda, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Ja, heute entscheiden wir tatsächlich, ob die Schweiz weiterhin ein Land der Freiheit und der Bürgerrechte sein will oder ob sie zu einem Polizei- und Überwachungsstaat verkommt.
Was sind die Kennzeichen eines Überwachungsstaates? Im Überwachungsstaat sollen die Erkenntnisse aus der Überwachung laut ihren Fürsprechern hauptsächlich zur Verhinderung und Ahndung von Gesetzesverstössen verwendet werden. Die Prävention von Straftaten und anderen unliebsamen Verhaltensweisen der Bürger findet im Überwachungsstaat durch einen hohen Überwachungsdruck statt. In diversen überwachenden Staaten waren bzw. sind präventive Festnahmen überwachter Personen vor Veranstaltungen üblich, um das öffentliche Erscheinungsbild der Veranstaltung zu beeinflussen. Der Überwachungsstaat zeichnet sich durch die Einschränkung des Datenschutzes, der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung aus.
Als Beispiele für rechtliche Massnahmen eines Überwachungsstaates werden immer wieder Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung genannt. Es war nie das Schweizer Staatsverständnis, dass man alle Bürger überwacht. Der Bürger in der Schweiz ist Kunde, und der Staat handelt im Interesse der Bürger, nicht gegen die Interessen der Bürger. Der Bürger ist nicht der Untertan, den man überwachen kann, wie man will. Frei sein und frei bleiben, das ist die Tugend, die in der Schweiz gilt und der Schweiz über Jahrhunderte Erfolg gebracht hat.
Was ich heute wieder gehört habe und nicht mehr hören kann: Wer nichts zu verbergen hat, der kann ja die Rechte zum Schutz der Privatsphäre aufgeben. Ja, und wer nichts zu sagen hat, kann auch das Recht auf freie Meinungsäusserung aufgeben - das wäre etwa gleich dumm.
Worum geht es bei der Revision des Büpf? Das Büpf sieht eine massive Ausweitung der staatlichen Überwachung vor: die Speicherung von personenbezogenen Daten aller unbescholtenen Bürger auf Vorrat, rückwirkend auf zwölf Monate; die Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten Ihrer Telefonate und E-Mails ohne - ohne! - irgendeinen Verdacht; das Einschleusen von Programmen auf Ihre Computer, sogenannte Staatstrojaner, um unbemerkt Inhalte, Bilder, Texte, Aussagen mit- oder auszulesen sowie Ihre Kamera zu steuern, vorläufig nur im Verdachtsfall.
Kommen wir zum Kosten-Nutzen-Verhältnis: Derart weitgehende Eingriffe sollten doch mehr Nutzen als Kosten mit sich bringen. Sie wissen, dass die Revision des Büpf Millionen von Franken kostet. Zu beachten ist dabei, dass jede Datensammlung im Ausmass mehrerer Petabytes Kosten verursacht, welche schlussendlich auf die Allgemeinheit überwälzt werden. Die betroffenen Provider werden ihre Telekommunikations- und Internetangebote entsprechend verteuern, der Konsument zahlt mehr. Bereits heute müssen Provider die Verbindungsdaten der letzten sechs Monate speichern und sie den Ermittlungsbehörden auf richterlichen Beschluss hin übergeben; es stehen also bereits ausreichend Daten zur Verfügung. Im Berichtsjahr 2014 betrafen gerade einmal 0,8 Prozent der durch das Büpf erlaubten Anfragen Terrorverdachtsfälle - in jedem Votum hörte ich heute das Wort "Terror" -, und nur bei 41 von 10 000 überwachten Personen ging es um Kinderpornografie.
Die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf zwölf Monate bietet keinen Mehrwert. Das zeigt ganz klar auch die Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Sie verglich nämlich die Aufklärungsquoten von Staaten mit Vorratsdatenspeicherung und von Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung. Es ist schlicht kein Mehrwert zu erkennen. Die Programmierung von Staatstrojanern wird ebenfalls Millionen verschlingen. Dort, wo effektiv Investitionen nötig wären, nämlich beim Personal, das die Daten auswertet, und bei den Auswertungstools für diese riesigen Datenmengen, werden mit Sicherheit noch weitere Kosten für Personal und Infrastruktur anfallen. Es käme am Schluss zu einem Kontroll- und Freiheitsverlust ohne Mehrwert.
Die Privatsphäre ist ein Grundrecht jedes Bürgers in einer Demokratie. Die elektronische Datensammlung birgt weit grössere Risiken als einst die Fichensammlung. Es ist eine grosse Datensammlung, es ist wie bei Schleppnetzfängen. Zahlreiche Informationen, die beispielsweise für fremde Geheimdienste, kommerzielle oder politische Zwecke ausgeschlachtet werden könnten, fallen an. Es stellt sich die Frage: Wer überwacht denn die Datensammler und die Datenauswerter? Und wer stellt sicher, dass der möglicherweise im Ausland programmierte Staatstrojaner nicht zum Vollstreckungsgehilfen anderer Nationen wird? Schon heute gibt es klare Anzeichen dafür, dass auch ausländische Geheim- und Nachrichtendienste auf die in der Schweiz auf Vorrat gespeicherten Daten Zugriff haben. [PAGE 1148]
Die systematische Überwachung von unschuldigen Menschen ist einer Demokratie unwürdig. Eine Überwachungskultur ist in ein Gesetz gegossenes Misstrauen. Die Revision des Büpf löst keine Probleme, sie schafft aber neue. Die wirklichen Probleme der Staatssicherheit und der Strafverfolgungsbehörden, die fehlenden personellen und technischen Ressourcen zur Auswertung der in vielen Fällen bereits vorhandenen Daten, werden damit nicht gelöst.
Ich bin daher klar der Auffassung, dass die Änderung des Büpf nicht zu einer wirksamen Terrorprävention oder Strafverfolgung beiträgt, sondern eine überdimensionierte staatliche Überwachung nach sich zieht. Dagegen hilft einzig die Rückweisung. Es ist klar, dass wir für harte Strafen und einen funktionierenden Strafvollzug sind. Aber bürokratische Auflagen und Millionen an Mehrkosten und einen ganzen Industriezweig als verlängerten Arm des Staates zu beschliessen geht zu weit. Das geht insbesondere deshalb zu weit, weil Nutzen und Kosten in keinem Verhältnis zueinander stehen. Sie haben gesehen, der Mehrwert ist gering, und es geht hier - im Gegensatz zum Nachrichtendienstgesetz - um Tausende, ja um Zehntausende von Personen, die überwacht und bespitzelt werden. Es ist klar, dass wir ein revidiertes Gesetz brauchen - deshalb sind wir auch für Eintreten - und dass das Gesetz mit der Zeit und mit der technologischen Entwicklung gehen sollte. Die Botschaft und die vorliegende Vorlage gehen aber in die falsche Richtung. Sie führen primär zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Wirtschaft und erhöhen deren Aufwände, ohne dass die Massnahmen wirksamer wären.
Es braucht ein besseres Verhältnis von Kosten und Nutzen; deshalb empfehle ich die Rückweisung der Vorlage.