AB 171870
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-17
Wortprotokoll
Ich spreche für eine knappe Mehrheit der SP-Fraktion, die für die Rückweisung dieser Vorlage ist, und zwar aus grundrechtlichen Überlegungen. Wir sind klar der Meinung, dass auch im Namen der Strafverfolgung bzw. der Sicherheit nicht jeder Grundrechtseingriff gerechtfertigt werden kann. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Grundrechtseingriff. Was hier so harmlos daherkommt, ist in der Realität ein Archiv unserer gesamten Telefon- und Internetkommunikation der letzten Monate oder des letzten Jahres. Wer meint, erst der Zugriff auf die Inhalte sei ein Grundrechtseingriff, der liegt falsch. Bereits die Sammlung dieser Daten ist ein Eingriff in die Grundrechte, zumal die Sammlung ohne Verdacht auf eine strafbare Handlung erfolgt. Das ist ein Verstoss gegen die persönliche Freiheit, verletzt den Schutz des privaten Familienlebens und insbesondere das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Wir haben diese Debatte eigentlich erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 8. April 2014 geführt. Interessanterweise haben wir sie aber nicht à fond geführt. Die Dimension der geplanten Datensammlung übersteigt die seinerzeitige Fichenaffäre bei Weitem. Damals wurden 900 000 Bürgerinnen und Bürger fichiert. Ich wurde ebenfalls fichiert und habe meine Fiche im Hinblick auf diese Debatte noch einmal angeschaut. Da wurden auch nur Rahmendaten erfasst: Mit wem habe ich telefoniert, wohin bin ich gegangen. Nicht erfasst war der Inhalt der Kommunikation.
Bei der Speicherung der Rahmendaten geht es um Milliarden von Kommunikationen, um die Verbindungen von weit über 10 Millionen Kommunikationseinheiten. Stellen Sie sich vor, wie viele Handys, wie viele Festnetzverbindungen, wie viele Computer wir haben. Alle Verbindungen über diese Geräte werden erfasst. Rechtlich braucht es für jeden Grundrechtseingriff eine Rechtsgüterabwägung, eine Rechtfertigung; darin sind sich nicht nur die Juristen einig, sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger. Zu prüfen sind dabei nicht nur die Gesetzmässigkeit und die Wahrung des Grundgehalts, sondern auch die Verhältnismässigkeit: absolut und in Bezug auf die Ziel-Mittel-Relation und das öffentliche Interesse.
Ich möchte mich nicht zur Wahrung des Grundgehalts äussern, aber zum öffentlichen Interesse und zur Verhältnismässigkeit. Es wurde behauptet, wir bräuchten das; Frau Chevalley, Frau Huber und Herr Vogler haben das betont. Das Max-Planck-Institut kommt in einer Untersuchung aus dem Jahr 2011 klar zum gegenteiligen Schluss.
Ich möchte Ihnen nahelegen, eine Plausibilitätsüberlegung zu machen. Die Wahrscheinlichkeit, aufgrund der weit über 10 Millionen - wahrscheinlich sind es 20 Millionen - erfassten Kommunikationseinheiten einen Straftäter zu finden, liegt im Promillebereich. Heute werden 5000 bis 6000 solcher Kommunikationseinheiten für ein Strafverfahren angefordert. Wenn Sie es hochrechnen: Sie haben insgesamt vielleicht 10 bis 20 Millionen Kommunikationseinheiten, 5000 bis 6000 davon werden inhaltlich überprüft. Sie können sich ausrechnen, dass das im Promillebereich liegt. Das belegt doch ganz klar: Das öffentliche Interesse an dieser massiven Verletzung der Grundrechte bzw. die Verhältnismässigkeit ist zu verneinen. Das Verfahren kostet sehr viel Geld - das Geld zu verbrennen wäre wahrscheinlich effizienter als diese flächendeckende Fichierung unserer Bürgerinnen und Bürger.
Ich komme noch kurz auf die Staatstrojaner zu sprechen. Es ist interessant, wie sich die Diskussion in der Kommission entwickelt hat. Ich verweise nochmals auf das [PAGE 1147] Grundsätzliche. Wir haben immer noch keine befriedigende Antwort auf die Frage, was mit dem Einsatz von Govware verändert werden kann und wer den Einsatz kontrolliert. Für mich entscheidend ist: Die Staatstrojaner können eingeschleust werden, sie können Programme zerstören, sie können Computersysteme zerstören. In der Botschaft des Bundesrates wird auf Seite 2775 vermerkt: "Aus Sicht der kontaktierten Fachleute aus dem wissenschaftlichen Bereich ist es jedoch nicht möglich, Govware zu entwickeln und in Betrieb zu halten, die unter allen Umständen korrekt funktioniert, d. h. keinen Einfluss auf andere Programme oder Funktionen hat." Das wäre vielleicht auch meine Antwort an Herrn Naef. Auch in der Kommission konnten wir diese Frage nicht klären, trotz aller Abklärungen.
Zum Schluss: Es stellt sich doch auch beim Büpf ganz grundsätzlich die Frage, ob beim Staat der Einsatz aller Überwachungsmittel geheiligt werden kann. Unter dem Siegel der Verfolgung von kriminellen Straftaten könnte man alles bewilligen. Jede und jeder im Saal muss eine Rechtsgüterabwägung vornehmen. Ich bitte Sie um eines: Sorgen Sie mit dem gesunden Menschenverstand für eine Rückweisung des Gesetzes. Helfen Sie mit, die Kommunikationsüberwachung auf ein rechtsstaatlich vertretbares Mass zurückzustutzen. Dazu gehört auch eine Überprüfung der geltenden Praxis der Rahmendatenspeicherung; deswegen ist auch die Rückweisung wichtig. Die Rahmendatenspeicherung ist nämlich in Bezug auf die Grundrechtsfrage bislang noch nicht überprüft worden, vor allem nicht von unserem Parlament.
Ich danke Ihnen für die Rückweisung.