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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2015-06-17

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-17

Wortprotokoll

Es geht beim Büpf um wesentlich mehr Fälle, und der Grund ist evident. Wir haben Gott sei Dank in unserem Land weniger Terrorverdächtige als Leute, die sich einer strafbaren Handlung verdächtig gemacht haben. Ich nehme an, Sie wollen mit Ihrer Frage darauf hinweisen, dass diese Vorlage aufgrund der Zahl der Überwachungen nun wesentlich wichtiger sei. Wichtiger ist sie, weil wir uns natürlich in allererster Linie mit dem Strafverfahren auseinandersetzen müssen. Nichtsdestotrotz ist aber der Unterschied evident, und deshalb ist es wichtig, dass Sie mir die Gelegenheit geben, das noch einmal kurz zu erläutern.

Im Nachrichtendienstgesetz geht es um den präventiven Bereich, und deshalb muss man wesentlich einschränkender sein. Deshalb haben wir im Nachrichtendienstgesetz auch sehr viel mehr Hürden eingebaut. Hier aber haben wir mit dem Strafverfahren einen wesentlichen Bereich, in dem wir aber grundsätzlich die Hürde haben, dass die Überwachung im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens erfolgen muss; ausserhalb eines Strafverfahrens bestehen diese Überwachungsmöglichkeiten im Rahmen des Büpf nicht.