Jositsch Daniel · Nationalrat · 2015-06-17
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-17
Wortprotokoll
Worum geht es? Wir kommunizieren heute alle täglich, stündlich via Natel, mit unserem Computer usw. Leider ist es so, dass auch Kriminelle moderne Kommunikationsmittel brauchen, und deshalb ist die Überwachung der Telekommunikation in der modernen Strafverfolgung zentral. Deshalb gibt es auch das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Es existiert bereits. Was diese Vorlage will, ist einzig und allein, das Büpf der modernen Telekommunikation anzupassen. [PAGE 1146]
Es ist für den normalen Bürger und die normale Bürgerin wahrscheinlich kaum verständlich, aber es ist tatsächlich so: Unser Gesetz erlaubt es der Strafverfolgungsbehörde nicht, die modernen Telekommunikationsmittel zu überwachen. Wenn ich also als Strafrechtsprofessor nicht unbescholtene Studierende unterrichten, sondern ein Seminar für Kriminelle machen würde, dann wäre das für mich ein ganz zentraler Themenblock: ihnen zu erklären, wie sie untereinander kommunizieren können, ohne dass die Strafverfolgungsbehörde sie überwachen kann. Das ist ein Missstand, bei dem wir unbedingt Abhilfe schaffen müssen. Deshalb sind wir heute hier und beraten über dieses Gesetz.
Nun wird uns vorgegaukelt - Sie haben es gehört -, es gehe um die Verteidigung gegenüber dem Überwachungsstaat. Mit diesem Gesetz werde der unbescholtene Bürger überwacht, und es finde eine präventive Überwachung statt. Das ist definitiv nicht so. Es geht hier einzig und allein um die Überwachung im Rahmen der Strafverfolgung. Damit also eine entsprechende Überwachung stattfinden kann, muss zuerst einmal ein Tatverdacht vorliegen, und es muss ein Strafverfahren eröffnet sein; es muss geprüft werden, ob ein Delikt vorliegt, das so schwer wiegt, dass die Überwachung stattfinden kann, und es muss eine entsprechende Bewilligung vorliegen, damit sie durchgeführt werden kann. Nur wenn das alles gegeben ist, nur dann kann die Überwachung stattfinden. Das heisst, es besteht keine Gefahr, dass der unbescholtene Bürger überwacht wird. Es besteht keine Gefahr, dass Leute ausserhalb des Strafverfahrens zu präventiven Zwecken überwacht werden.
Die Ironie respektive das Erstaunliche besteht darin - darauf hat selbst Herr Vischer vorher hingewiesen -: Die ganze Grundrechtsdebatte, die wir hier führen, hätten wir vor kurzer Zeit, als wir das Nachrichtendienstgesetz beraten haben, tatsächlich führen können; denn gemäss Nachrichtendienstgesetz findet die Überwachung im präventiven Bereich statt. Hier aber geht es nur um die Überwachung in Rahmen von Strafverfahren.
Man kann im politischen Prozess ja verschiedener Ansicht sein. Sie können, wie das beispielsweise Herr Vischer macht oder Herr Reimann macht oder Herr Schwander macht, grundsätzlich dagegen sein und konsequenterweise das Nachrichtendienstgesetz und das Büpf ablehnen. Sie können konsequenterweise dafür sein, wie es andere sind. Was Sie aber nicht machen können, ist, das Nachrichtendienstgesetz unterstützen und das Büpf ablehnen - das macht definitiv keinen Sinn!
Und wenn ich schaue, wer diese Position offenbar einnimmt, dann muss ich sagen - und da schaue ich zur SVP-Fraktion -: Es hat offenbar mit dem zuständigen Bundesrat zu tun, dass Sie im einen Fall zustimmen und in diesem Fall jetzt ablehnen wollen. Das ist aber weiss Gott kein Grund, ein Gesetz abzulehnen! Oder es hat damit zu tun, dass Sie der Telekommunikationsbranche nahestehen, die das Gesetz nicht will.
Deshalb ersuche ich Sie, einzutreten - das scheint unbestritten zu sein - und den Rückweisungsantrag der Minderheit Vischer Daniel abzulehnen.