Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-06-17
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-06-17
Wortprotokoll
Für die Grünen ist dies eine sehr wichtige Vorlage. Wir sind im Bereich des Schutzes der persönlichen Freiheit und des informationellen Selbstbestimmungsrechtes. Es geht um Datenschutz, es geht darum, dass wir mit dem konfrontiert sind, was man in den Achtzigerjahren den Orwell-Staat nannte. Wenn ich es mir überlege: In den Achtzigerjahren wäre niemand auf die Idee gekommen, dass es einmal möglich sein würde, auf Vorrat Daten zu speichern, die dann plötzlich Verwendung finden, und dies, wie die Kommissionsmehrheit es will, über ein ganzes Jahr. In diesem Sinn knüpft die Vorlage an die damalige Diskussion an, auch an die Diskussion nach der Fichenaffäre, selbst wenn nicht einfach alles gleich ist - das ist völlig klar. Natürlich sind wir hier im Bereich des Strafverfahrens. Die Grünen wollen keinen "Huscheli-Staat", die Grünen wollen keine "Huscheli-Strafverfolger", die nicht in der Lage sind, effizient Verbrechen zu bekämpfen. Aber die Grünen wollen, dass ein verhältnismässiger Strafverfolgungsstaat obwaltet; sie wollen, dass nicht einfach Daten gespeichert werden können; sie wollen, dass bezüglich Staatstrojaner nicht einfach ohne Kontrollmöglichkeit in Computer eingedrungen werden kann.
Wir treten auf die Vorlage ein, weil das Gesetz mit der Rückweisung ja nicht geändert würde und weil es auch Verbesserungen enthält. Der Ständerat hat die Vorlage durchgewinkt. Das hatte auch einen Grund, denn der Diskurs über die Vorratsdatenspeicherung gewann eigentlich erst nach der Ständeratsdebatte flächendeckend Raum, nach dem nun schon mehrfach zitierten Entscheid des Europäischen Gerichtshofes. Das hat auch die Debatte verstärkt, in der gefordert wird, es sei grundsätzlich über diesen Typ der Überwachung nachzudenken. Nun gab es hier eine Parallelisierung zwischen dem Nachrichtendienstgesetz und dem Büpf. Wir wissen das auseinanderzuhalten - wie vielleicht nur wenige in diesem Saal. Es geht hier nicht um Geheimdienst, also geht es hier auch um andere Kriterien.
Wenn aber gesagt wird, wir seien hier nicht bei der präventiven Ermittlung, so ist dies in einem gewissen Sinn dennoch falsch. Das ist ja die Essenz des Entscheide des Europäischen Gerichtshofes: Bei der Vorratsdatenspeicherung wird ein neuer Typ von präventiver Überwachung eingeführt, bei dem man nicht mehr einfach sagen kann, die Überwachung geschehe auf Tatverdacht hin, denn - wie schon bei der Begründung des Rückweisungsantrags erwähnt - es kommt auf den Moment der Datenüberwachung und den Moment der Speicherung an und nicht auf den Moment, in dem die Daten gelesen werden. Ab dem Moment der Überwachung steht jede Bürgerin und jeder Bürger unter potenziellem [PAGE 1145] Straftatverdacht. Genau das wollen wir nicht, und das will auch der Europäische Gerichtshof nicht.
Ich ersuche Sie, diesen Rückweisungsantrag ernst zu nehmen. Die Kommission war überfordert damit, die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen und das Gesetz neu aufzubauen; die gleiche Bemerkung gilt bezüglich der Staatstrojaner.