Lohr Christian · Nationalrat · 2015-06-11
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-11
Wortprotokoll
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat die Teilrevision des Transplantationsgesetzes ein zweites Mal zu beraten. Nachdem der Ständerat das Geschäft in den vergangenen Tagen für sich nochmals durchberaten hat, ist von den ursprünglichen vier Differenzen noch eine übrig geblieben. Unsere Kommission hat sich gestern Morgen dazu entschlossen, bei der einen Differenz dem Ständerat nachzugeben. Effektiv haben wir jetzt keine Differenzen mehr.
Bei dem einen Punkt, bei dem unsere Kommission dem Ständerat nun noch gefolgt ist, geht es darum, dass bei Fahrlässigkeit nur eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vorgesehen wird. Der Nationalrat wollte ja ursprünglich, dass man allenfalls auch Gefängnisstrafen aussprechen kann. Davon hat unsere Kommission Abstand genommen, und sie empfiehlt heute, auch diese letzte Differenz im positiven Sinne zu bereinigen.